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Reichstag zu Regensburg am Dreikönigstag 1541 und die Verhandlungen darauf wegen Beilegung und gütlicher Vergleichung der Religionsstreitigkeiten und wegen Leistung der Türkenhilfe
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Reichstag zu Regensburg am Dreikönigstag 1541 und die Verhandlungen darauf wegen Beilegung und gütlicher Vergleichung der Religionsstreitigkeiten und wegen Leistung der Türkenhilfe
Enthält: Vor Anfang des Reichstags werden auf Anrufen der Protestantischen Stände die kammergerichtlichen Prozesse vom Kaiser eingestellt. In dem ersten Vortrag schlägt der Kaiser einige gelehrte Männer zur Untersuchung der strittigen Religionspunkte vor. Die Protestanten wollen das Wormser Gespräch fortgesetzt wissen, lassen sich aber doch endlich die kaiserliche Meinung gefallen. Vor den Präsidenten der Kommission oder des Gesprächs übergeben die Gelehrten der Augsburgischen Konfession auf die vom Kaiser vorgelegte Schrift ihre Eintrachtformel (formulam concordiae) nebst einem besonderen Aufsatz über das Abendmahl von Melanchthon und Pistorius verfertigt.
Darin: Etliche Artikel des den Protestanten zur Vergleichung der Religion vorgelegten Buches
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.