Der Generalvikar des Bischofs Burkhard [II. von Randegg] von Konstanz investiert den Georg Gärtner zur Frühmesse des Heiligkreuzaltars in der Pfarrkirche zu Tübingen (Tüwingen) und beauftragt den Dekan von dort, denselben in den Besitz dieser Pfründe und ihres Einkommens einzuweisen.