Johann von Büderich (Buderke), Dekan, Everhard von Lütgendortmund (parua Tremonia), Lambert von Kökelsum (Kukelshem), Everhard von Becheym, Heinrich Kebbe, Gobelin von Werden (Werdina), Adolf von Lembeck (-beke), Tilmann von Unna (Vnha), Heinrich van me Hertze, Otto von Wiskele, Johann von Ratingen (Ratyngen), Gerhard von Leithe (Leyten), Werner gen. Pege, Wennemar von Hamme, Joachim gen. Vridag, Gerhard von Duisburg (Duseburch), Kanoniker des Stiftes Essen, wollen mit Zustimmung der Äbtissin Kunigunde ihre Präbenden, die so dürftig sind, dass sie kaum für das Notwendige ausreichen und nur wenige persönlich Residenz halten wollen, dadurch aufbessern, dass jeder von ihnen für die Dauer seines Lebens 1 Malter Weizen pro Jahr oder den Gegenwert davon erwirbt. Davon soll Weizenbrot gebacken werden, das an alle Kanoniker verteilt wird, gleich ob sie anwesend sind oder nicht. Dieser Malter ist genau wie die anderen Einkünfte auch in den Gnadenjahren zu zahlen. Jeder, der künftig durch Tausch, Tod oder freiwilligen Verzicht im Stift ein Kanonikat und eine Präbende erwirbt, muss ebenfalls diese Rente erwerben, bevor er die Erträge seiner Pfründe genießen darf. Dies haben alle, die im Stift eine Präbende erw-erben (intrantes) gleich wie die übrigen Rechte und Gewohnheiten zu beachten und bei ihrer Aufnahme (tempore admissionis et receptionis) zu beschwören. - Es siegelt die Äbtissin. Datum a.d. 1336 in vigilia nativitatis beati lohannis baptiste.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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