Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 05. Deposita von selbständigen Ämtern, Einrichtungen und Organisationen >> 05.11 Mission und Ökumene
1970-2008
Vorwort1. Informationen zur Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen 1.1. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) wird am 10. März 1948 in Kassel gegründet. Ziel und Aufgabe ihrer Arbeit ist es, die ökumenische Verständigung und die Einheit und Zusammenarbeit der Kirchen zu fördern und zu vertiefen.Ihr erster Vorsitzender ist Pastor Martin Niemöller. Zu den Gründungsmitgliedern gehören neben der Evangelischen Kirche in Deutschland fünf evangelische Freikirchen, darunter die Methodisten, Baptisten, Mennoniten und die Alt-Katholiken. 1970 kommt es zur Gründung der"Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in der DDR" (AGCK), weil es den ACK-Delegierten aus den Kirchen auf dem Gebiet der damaligen DDR ab 1963 nicht mehr möglich ist, an den gemeinsamen Sitzungen teilzunehmen. Die Römisch-Katholische Kirche (Deutsche Bischofskonferenz) und die Griechisch-Orthodoxe Kirche werden 1974 Mitglied der ACK (West), was einen großen Schritt für die deutsche Ökumene bedeutet. Nach der Wiedervereinigung schließen sich die AGCK und die ACK (West) im November 1991 wieder zusammen und unterzeichnen eine neue Satzung. Gegenwärtig gehören zur ACK 17 Mitgliedskirchen und sechs Gastmitglieder sowie vier ökumenische Organisationen mit Beobachterstatus.Die derzeit gültige Satzung der ACK trat am 1. Januar 2006 in Kraft. (vgl.: www.oekumene-ack.de)1.2. Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen HistorieAm 31. Januar 1966 beschließen Vertreter der evangelischen Landeskirche und der evangelischen Freikirchen sowie der Alt-Katholischen Kirche aus Westfalen, ihre begonnene ökumenische Arbeit als "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und Gemeinden in Westfalen" organisiert fortzuführen, was auf eine Anregung von Präses Wilm zurückgeht. Unter zusätzlicher Beteiligung der römisch-katholischen Diözesen, der orthodoxen und altorientalischen Kirchen, der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Lippischen Landeskirche sowie weiterer evangelischer Freikirchen findet am 12. September 1972 eine erste ordentliche Delegiertenversammlung der erweiterten Arbeitsgemeinschaft statt, die seither den Namen "Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen" (ACK-NRW) trägt. Gegenwärtig gehören zur ACK - NRW 29 Voll- und fünf Gastmitglieder. (vgl. www.ack.de)GrundsätzeNach ihren Grundsatzbeschlüssen versteht sich die ACK-NRW wie folgt:"Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen wird von den beteiligten Kirchen und kirchlichen Gemeinschaften gebildet zu gemeinsamem Zeugnis und Dienst. Die Mitglieder bekennen mit der Basis des Ökumenischen Rates der Kirchen von 1961 den Herrn Jesus Christus gemäß der Heiligen Schrift als Gott und Heiland. Sie trachten darum gemeinsam zu erfüllen, wozu sie berufen sind, zur Ehre Gottes, des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Arbeitsgemeinschaft dient der ökumenischen Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich des Landes Nordrhein-Westfalen durch Erfüllung folgender Aufgaben:1. Gegenseitige Unterrichtung ihrer Mitglieder und Zusammenarbeit in gemeinsamem Zeugnis und Dienst.2. Förderung des Gesprächs unter den Mitgliedern mit dem Ziel der Klärung, Ver- ständigung und gegenseitigen Bereicherung.3. Behandlung besonderer Anliegen einzelner Mitglieder auf deren Antrag sowie Be- ratung und Vermittlung bei Meinungsverschiedenheiten zwischen einzelnen Mit- gliedern.4. Vertretung und Wahrnehmung gemeinsamer Anliegen und Aufgaben nach außen und in der Öffentlichkeit.5. Behandlung gesamtökumenischer Fragen und Aufgaben unbeschadet der beson- deren Zuständigkeit der Mitglieder."(Auszüge aus: Grundsätze der ACK-NRW, Bestand 13.95 Nr. 1)Gemäß dieser Grundsätze erfüllt die ACK-NRW ihre Aufgaben vor allem in den Mit-gliederversammlungen, in den Ökumenischen Regionaltagungen und durch die Pub-likation "Ökumenische Mitteilungen der ACK-NRW".An den zweimal jährlich stattfindenden Mitgliederversammlungen nehmen die ent-sandten Delegierten der Mitgliedskirchen teil. Die Ökumenischen Regionaltagungen finden einmal jährlich in Zusammenarbeit mit der Ökumenischen Centrale Frankfurt für einen größeren Personenkreis statt. Dabei werden Informationen und Erfahrungen zu verschiedenen ökumenischen Arbeitsfeldern ausgetauscht und ein Schwerpunktthema gemeinsam bedacht. Die drei- bis viermal im Jahr erscheinenden "Öku-menischen Mitteilungen" erarbeitet ein Redaktionsteam, dem Vertreter der verschiedenen Mitgliedskirchen angehören. Darüber hinaus beteiligt sich der ACK-NRW an Kirchentagen. Ein Geschäftsführender Ausschuss (GA) führt zusammen mit dem Vorsitzenden die allgemeinen Geschäfte, bereitet die Mitgliederversammlungen vor und ist für die Planung von Veranstaltungen des ACK-NRW zuständig. Publikationen Christliche Kirchen feiern das Abendmahl. Eine vergleichende Darstellung, hrsg. von Norbert Beer, Kevelaer/Bielefeld 1993.Christliche Kirchen feiern die Taufe. Eine vergleichende Darstellung, hrsg. v. Mi-chael Kappes und Eberhard Spiecker, Kevelaer/Bielefeld 2003.Materialien zur Gestaltung des Ökumenischen Schöpfungstages und der Schöp-fungszeit (1. September bis 4. Oktober):- Michael Kappes (Hg.), Gottes Schöpfung feiern und bewahren. Grundlagen- heft, Münster 2010.- Michael Kappes (Hg.), Wasser - Gabe Gottes und Quelle neuen Lebens. Ma- terialien zur Gestaltung des Schöpfungstages und der Schöpfungszeit 2011, Münster 2011.- Michael Kappes (Hg.), "Jetzt wächst Neues" (Jesaja 43,19). Christlicher Schöpfungsglaube und nachhaltiges Handeln der Kirchen. Materialien zur Ge- staltung des Schöpfungstages 2012, Münster 2012.- Michael Kappes (Hg.), Gottes Schöpfung - Lebenshaus für alle (Themenheft 3), Münster 2013.- Michael Kappes (Hg.), Staunen - Forschen - Handeln. Gemeinsam im Dienst der Schöpfung (Themenheft 4), Münster 2014Ökumene mit Zukunft. Gemeinsamer Dialog aller Konfessionen: Der Weg der Ar-beitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen im Licht der Weltöku-mene (1945-2011) mit Anhang: Der dreieinige Gott als Lebenshorizont, Matthias Haudel, Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen, Band 15, 88 S., Luther-Verlag, Bielefeld, 2. Auflage 2012. Umkehr ökumenisch feiern. Theologische Grundlagen und Praxismodelle, erarbei-tet von Paul Deselaers, Matthias Haudel, Michael Kappes, Assaad Elias Kattan, Eu-genie Neugebauer, Dorothea Sattler und Klaus Peter Voß in Verbindung mit der ACK in Nordrhein-Westfalen, Frankfurt a.M./Paderborn 2011.Von der gemeinsamen Hoffnung Zeugnis geben. Lebendige Ökumene in Nord-rhein-Westfalen, Michael Kappes (Hg.), Kevelaer 2010.2. Informationen zum FindbuchDie Akten Nr. 1 - 54 des Bestandes der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen (ACK-NRW) stammen vom ehemaligen Vorsitzenden Norbert Beer (Superintendent i. R. des Kirchenkreises Münster), die Akten Nr. 55 - 130 vom ehemaligen Vorsitzenden Dr. Michael Kappes (Leiter der Fachstelle Theologische Grundsatzfragen und Ökumene im Bistum Münster).Der Bestand enthält die Grundsätze der ACK-NRW und Satzungen örtlicher ACK's. Berichte des Vorsitzenden, Protokolle von Mitgliederversammlungen, Verlautbarun-gen der ACK u.a. geben Auskunft über Inhalt und Ziel der Arbeit. Unterlagen zur Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft, zur Taufpraxis und zum Amtsverständnis zeigen die ökumenischen Spannungsfelder auf, um die gemeinsam gerungen wird. Gut dokumentiert sind die Mitgliederversammlungen und Studientage, die jeweils einen Themenschwerpunkt haben, der dabei gemeinsam erarbeitet wird sowie der Prozess "Dekade zur Überwindung von Gewalt - Kirchen auf der Suche nach Ver-söhnung und Frieden". Bei der Überlieferung zu den Mitgliederversammlungen und Studientagen kommt es aufgrund der Entstehungszusammenhänge zu Parallelen, die aber aufgrund des Provienzprinzips erhalten worden sind. Die Titel der Akten, die den Inhalt beschreiben, werden je nach Bedarf durch Enthält- und Darin-Vermerke erweitert oder näher erläutert. Die 130 Aktennummern des Bestandes sind fortlaufend vergeben worden und bilden zugleich die endgültigen Aktennummern. Sie sind links neben dem Aktentitel zu finden. Ganz rechts im Findbuch ist die jeweilige Laufzeit der Akte angegeben. Die Gesamtlaufzeit des Bestandes erstreckt sich über den Zeitraum von 1970-2008. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß ᄃ 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archiva-lien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut ᄃ 7 (2) ArchG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 13.95 Nr. xy (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Archiv verbleibt als De-positum im Landeskirchlichen Archiv.3. Literaturhinweise- Arbeitshilfe zur Charta Oecumenica mit konkreten Umsetzungsvorschlägen für die ökumenische Arbeit am Ort, hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V., Frankfurt a. M. 2002. - Evangelisch-Katholisch. Muss das sein? Was verbindet, was trennt, H. Glässgen, (Hg.), Freiburg 1987.- Grundkurs Ökumene Bd. 1: Theologische Grundlagen; Bd. 2: Materialien für eine Seminarreihe, M. Kappes und M. Faßnacht, (Hrsg.), Kevelaer 1998.- Kleine Konfessionskunde, hrsg. vom Johann-Möhler-Institut, Paderborn 1996.- Kleines Handbuch der Ökumene, Peter Neuner und Birgitta Kleinschwärtzer-Meis- ter, Düsseldorf 2002.- Ökumene an der Schwelle zum dritten Jahrtausend, P. Lüning, Regensburg 2000.- Zu Gast beim Anderen: Evangelisch-katholischer Fremdenführer, M. Honecker und H. Waldenfels, Graz 1997.Christine Koch Bielefeld, 23.02.2015Die Akten Nr. 1 - 54 des Bestandes der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Nordrhein-Westfalen (ACK-NRW) stammen vom ehemaligen Vorsitzenden Norbert Beer (Superintendent i. R. des Kirchenkreises Münster), die Akten Nr. 55 - 130 vom ehemaligen Vorsitzenden Dr. Michael Kappes (Leiter der Fachstelle Theologische Grundsatzfragen und Ökumene im Bistum Münster).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.