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Schultheiß und Gericht zu Neckarweihingen verpflichten sich, nachdem sie die Kelter daselbst von Jakob Schweizer aus Marbach durch Vermittlung einer dritten Person an sich gelöst haben, die Kelter der Herrschaft Württemberg für die gleiche Lösungssumme samt Überbesserung wunschgemäß zu überlassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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