Bernhard, Graf zu Solms, schlichtet den missel zwischen Georg, Graf zu Virneburg, und dessen Ehefrau Maria [von Croy] als Ankläger einerseits und Engelbert, Graf von Nassau zu Vianden, Herr zu Breda (Briddale) andererseits. Der Streit betraf das Wittum, das der (å) Wilhelm von Loën, Graf zu Blankenheim, der gen. Gräfin Maria als seiner [damaligen] Ehefrau verschrieben hatte, nämlich die Hälfte an der Nutzung an Millen, Gangelt (Gangel) und Waldfeucht (Fucht) samt Zubehör. Trotz gutlicher dage konnten sich die Parteien nicht einigen, bis der myssel an je vier Freunde beider Seiten und an den Aussteller als uberman kam. Dieser zog Philipp von Sierck, Dompropst zu Trier und Herrn zu Montclair (Monklere), als Schiedsmann hinzu. Der Aussteller, der beide Parteien anhörte und schrifft und kontschafft auswertete, erläßt folgende Entscheidung: Graf Engelbert hat Gräfin Maria unverzüglich in den vierten Teil der Gefälle des Landes von Millen, Gangelt und Waldfeucht samt Zubehör als Wittum auf ihr Lebtag zu setzen, doch ohne den Sitz mit den husongen. Die Gefälle sind ihr jährlich durch den Rentmeister des Grafen Engelbert zu reichen; an dessen Besoldung ist sie gemäß ihrem Anteil verpflichtet. Die amptlüde haben ihr im Namen Graf Engelberts zu schwören, die jährliche bezalonge zu leisten. Sofern diese gentzlichen geschieht, soll Graf Engelbert sich der gen. Herrschaft allein unterziehen und sie bestellen. Dabei darf er durch Graf Georg, Gräfin Maria oder durch einen Dritten nicht gehindert werden. Für offhaff, nutzonge und anderes hat Graf Engelbert dem Grafen und der Gräfin von Virneburg binnen dreier Monate nach dieser nottel und verdrach 1550 Gulden, den Gulden für 20 stuffen gerechnet, zu bezahlen, nämlich 1000 Gulden in bar und 550 Gulden als Abschlag einer Schuld, die Graf Georg gegen Graf Engelbert hat. Die Schuldurkunde erhält Graf Georg wieder, wenn die Schuld beglichen ist. Beide Seiten gelten als miteinander ausgesöhnt, sie sind verpflichtet, die Entscheidung einzuhalten. Sr.: Ausst. und (erbeten) Philipp von Sierck, Dompropst zu Trier. Ausf. Pap. - Sg. aufgedr., besch. - Rv.