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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, L 6
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik) >> Landständisches Archiv mit Landtagsarchiv >> Landständisches Archiv
(1361-) 1534-1819 (-1844)
Inhalt und Bewertung
Bei der Materienregistratur handelt es sich um eine systematisch gegliederte Registratur, die um die Wende zum 18. Jahrhundert in Form von Handakten entstand und sich zunehmend weiterentwickelte und verselbständigte. Sie ergänzte zunächst die chronologisch angelegten Konventsakten, d. h. die Protokollserien mit ihren Beilagen, und wurde im Unterschied dazu nach "Materien" (Sachbetreffen) geordnet. Den eigentlichen Kern der neuen Registratur bildeten jene Faszikel, die in den Räumen der landschaftlichen Konsulenten und Kanzlisten entsprechend abgelegt und bald in Rubriken gegliedert waren, die sich ebenfalls ständig vermehrten. Um 1800 ging man daran, einen Gesamtplan für die mittlerweile mächtig angewachsene und kaum mehr übersehbare laufende Registratur zu konzipieren. Doch erst mit dem Neubau des ständischen Kanzleigebäudes (Kronprinzenstraße 2 a) in den Jahren 1876/77 war die Raumnot behoben und die seit langem überfällige Neuorganisation des Landschaftsarchivs möglich.
Albert Eugen Adam konnte die Bearbeitung des landschaftlichen Archivs in seiner langen Tätigkeit als hauptamtlicher Archivar (1879-1921) zwar nicht vollenden, aber doch weitgehend umsetzen. Er bemühte sich vor allem, die Materienregistratur möglichst umfassend zusammenzuführen, ordnete sie völlig neu und erschloß sie detailliert. Während er hinsichtlich der jüngeren Überlieferung (1773-1805) die Materienregistratur bevorzugte, kamen alle Originalakten aus der Frühzeit (bis 1632) in die Konventsakten und nur Dubletten, Abschriften, Auszüge und Hinweise in die Materienregistratur. So hat Adam die ungeklärte Abgrenzung gegenüber den Konventsakten wenigstens für gewisse Zeiträume bereinigt. Leider unterschied er im Repertorium nicht zwischen originaler und abschriftlicher Überlieferung.
Im Überblick ist festzuhalten, daß die Materienregistratur überwiegend Unterlagen des ausgehenden 17. und des 18. Jahrhunderts enthält. Die von Adam geschaffene Gliederung ist im wesentlichen noch heute gültig. Sie besteht aus 24 Abteilungen (Obergruppen). Die meisten sind nach Sachbetreffen in Gruppen (Mittelgruppen) untergliedert. Nur die Abteilung 22 ist chronologisch, die Abteilung 9 und teilweise die Abteilungen 18 und 24 sind topographisch nach Ämtern bzw. Territorien eingeteilt. Die unterste Gruppenschicht bilden die Büschel, die im allgemeinen wiederum in sich chronologisch geordnet sind.
Auch die Materienregistratur erlitt 1944 schwere Kriegsverluste: Die umfangreiche "Ortsregistratur" (Abt. 9) wurde fast restlos vernichtet. Diese Verluste machen fast ein Drittel des Gesamtumfangs der Materienregistratur aus. Nach dem Krieg kam das ständische Archiv, soweit es erhalten ist, zum Teil ins Hauptstaatsarchiv, zum Teil ins Staatsarchiv Ludwigsburg. Seit 1969 ist es im Hauptstaatsarchiv wiedervereinigt.
Frühere Signatur: LA. Ältere Bezeichnung: Materienfaszikel.
1. Herzogliches Haus
Die Akten über einzelne Mitglieder des Regentenhauses mußten 1821 dem königlichen Haus- und Staatsarchiv ausgeliefert werden. Ein Teil blieb jedoch zurück, offenbar, weil er nicht ermittelt werden konnte. Der abgelieferte Teil kam über altwürttembergische Membra in das Hausarchiv.
Inhalt u.a.: Familienereignisse, Vormundschaften, Regierungsantritte, Residenz, Hof, Reisen, Kriegszüge, Titel, Wappen, Orden, landschaftliche Verehrungen und Geschenke.
56 Büschel
2. Landstände Inhalt u.a: Berufungen, Wahlen, Prälaten und Klosterämter, Bevollmächtigung der Abgeordneten; Geschäftsordnung, Ausschüsse, Verkehr mit dem Landesherrn, Deputationen, Titel und Rang, Siegel; Personal: Konsulenten, Advokaten, Sekretäre, Einnehmer, Kommissare, Registratoren, unteres Personal; Tagegelder, Reisekosten, Speisung; Landschaftshäuser, Mobilien und Einrichtung; Registratur, Archiv, Bücherei, Handschriften, Druckschriften; Einnehmerei, Kassenverwaltung, Geheime Truhe.
335 Büschel
3. Landesgrundgesetze
Jetzt bei: Abt. 4
4. Landesgrundgesetze und Landesbeschwerden
Inhalt u. a.: Petitions- und Beschwerderecht, fürstbrüderliche Vergleiche 1649-1653, Auseinandersetzungen mit Herzog Karl Eugen, Erbvergleich 1770, fürstbrüderlicher Vergleich 1780, Auseinandersetzungen mit Herzog Friedrich II. (dem späteren König).
157 Büschel
5. Gebiet des Herzogtums
Frühere Bezeichnung: Das Land Württemberg.
Inhalt u. a.: Gebietserwerbungen und -abtretungen, Grenzen, Ämtertrennung, Kondominate.
15 Büschel
6. Bevölkerung (1543-1805)
Frühere Bezeichnung: Das Volk Württemberg.
Inhalt u. a.: Einwände gegen Bevorzugung von Adligen und Ausländern, Leibeigenschaft, Lehensträger, Bürgerrecht, Juden, Separatisten, Auswanderung, Erhebung in den Adelstand, Waffenrecht, Versammlungsrecht, Presserechte, Bevölkerungszahl, Prästationen.
15 Büschel
7. Reichsritterschaft
Beziehungen und Auseinandersetzungen mit dem Herzogtum.
3 Büschel
8. Klöster
3 Büschel
9. Ämter und Gemeinden
Inhalt des allgemeinen Teiles u. a.: Bürgerrecht, Gemeindedienste, Lokal- und Kommunalbeamte, Gemeindeschulden, Rechnungswesen, Landrechnungsdeputation, Kommunalordnungen, Zehntsachen, Fronen, Neujahrsverehrungen an Beamte, Lagerbücher, Beschlagnahme von Gütern, landesherrliche Forderung von Geschenken, Darlehen und Bürgschaften; Quartierpflicht, Kommunalsteuern.
Der umfangreiche, nach Ämtern gegliederte topographische Teil, die sogenannte Ortsregistratur, ist 1944 fast ganz verbrannt. Im Jahre 1963 wurden drei Büschel Ämterakten, die offenbar zum Zwecke einer Siegelsammlung entnommen worden waren, hier eingeordnet und auf die einzelnen Ämter verteilt.
114 Büschel
10. Fürstliche Diener
Inhalt u. a.: Verzeichnisse, Kanzleiordnungen, Einsetzung und Diensthandel, Besoldung, Deputationen; Geheimer Rat und Kabinett, Beschwerden gegen hohe Beamte, Geschenkannahme, Titel, Rang, Kleidung, Ersatzforderungen wegen Untreue; Lokalbeamte, Bestrafungen, Entlassung; Registraturen, Kanzleibau.
28 Büschel
11. Kirche und Schule
Inhalt u. a.: Reformation, Sekten, Stellenbesetzung, Pfarrer und Lehrer; Gesangbuch, Kirchenzucht, Kirchenvisitationen; Katholischer Gottesdienst, Religionsreversalien, herzoglicher Privatgottesdienst; Konkordienformel, Fiscus caritativus, Mission, Emigranten; Gebäude, Schulen, Universität, Evangelisches Stift, Collegium Illustre, Stipendien, Hohe Karlsschule, Münzkabinett, Bibliothek.
56 Büschel
12. Kirchengut (1649-1805)
Inhalt u. a.: Beamte des Kirchenrats, Statistik, unrechtmäßige Verwendung; Verwaltung, Zustand und Rechnungsführung, landschaftliche Kapitalien, Beiträge zu verschiedenen Zwecken (u. a. für fürstliche Deputate, Behörden, Pensionen, Verehrungen, Almosen, Studenten, Seidenkultur, Bibliothek, Kriege), "dritteiliger" Beitrag zur Landschaft und Landesrettung, Darlehen.
47 Büschel
13. Universität
Jetzt bei: Abt. 11
14. Pia Corpora
Jetzt bei: Abt. 9
15. Kammergut
Inhalt u. a.: Rentkammer, Bestand und Verwaltung des Kammergutes, Schuldübernahme und Kammerbeiträge der Landschaft, Kammerschreibereigut, herzogliche Schulden.
57 Büschel
16. Regalien und Monopole
Frühere Bezeichnung: Regalien und Kammergefälle.
Inhalt u. a.: Zoll, Branntwein, Umgeld, Salzhandel, Salpeter, Bergbau, Eisenmonopol, Tabakmonopol, Spielkarten, Taxen, Hofbank, Lotterie, Mühlenabgaben, Landgefährt.
29 Büschel 17. Forst und Jagd
Inhalt u.a.: Forstbeamte, Ausbildung, Waldwirtschaft, Pfahlhandel, Forstordnungen. Jagdfronen,
Gemeindewälde und -rechte, Weiderechte, Wildbrettschaden, freie Pürsch, Wilderer, Wolfsjagen, herzogliche Jagdhunde, Tiergärten.
Abschriften ab 1484
61 Büschel
18. Landschaftliche Steuern
Inhalt u. a.: Ältere landschaftliche Steuern; Ablösungshilfe; Steueranschlag, Steuerbücher, Steuerperäquation, Steuerfreiheiten, Streitigkeiten zwischen Gemeinden, Nachlässe, Rückstände; Extraordinari-Anlagen; Accis; Tricesimae (Naturalsteuern); außerordentliche Steuern; Weinabgaben, Familiensteuer, Kopfsteuer, Vermögenssteuer, Besoldungssteuer, Exportationssteuer.
180 Büschel
19. Landschaftliche Schulden
Inhalt u. a.: Gültverzeichnisse, Geldaufnahme, Gültstaat, Gült- und Schuldbriefe, Verzinsung, Verpfändung, Verlust von Gültbriefen, Ablösung von Kapitalien, alphabetische Aufzählung der Gläubiger, Geldbeschaffung für Kriegskontributionen und -prästationen.
103 Büschel
20. Gesetzgebung und Rechtspflege
Inhalt u. a.: Gerichtsprivilegien, Anteil der Landschaft an der Gesetzgebung, Rechtspflege, Hofgericht, Strafrecht: Verfahren, Kabinettsjustiz, Verurteilungen ohne Gerichtsverfahren, Alchymisten, Hexen; bürgerliches Recht, Eherecht, freiwillige Gerichtsbarkeit, Pflegschaften, Gantrecht.
29 Büschel
21. Innere Verwaltung
Inhalt u. a.: Sicherheits- und Sittenpolizei; Bau-, Feuer- und Straßenpolizei; Gesundheitswesen; Fürsorge gegen Armut und Vermögenszerfall; landwirtschaftliche Produktion (dabei Weinbau, Vieh-, Pferde- und Schafzucht); Handwerk, Calwer Kompanie, Fabriken, Salz- und Weinhandel, einzelne Zünfte und Handwerke (alphabetisch geordnet); Münzen, Maße, Gewicht; Verkehrswesen.
182 Büschel
22. Kriegswesen
Die Aktenbüschel sind chronologisch geordnet.
450 Büschel
23. Kaiser, Reich und Schwäbischer Kreis
Inhalt u. a.: Österreichische Afterlehenschaft, Reichs- und österreichische Lehen, kaiserliche Wahlkapitulationen, kaiserliche Bestätigungen der Landesprivilegien, Reichshofrat, Reichstag (Gesandtschaft, Abschiede), Reichskammergericht (Zahlungen, Visitationen, Prozesse), Schwäbischer Kreis (Konvente), Reichs- und Kreisumlagen.
149 Büschel
24. Auswärtiges
Inhalt u. a.: Württembergische Gesandtschaften und Kostenbeteiligung der Landschaft, Garantiemächte der württembergischen Verfassung, landschaftliche Beteiligung an auswärtigen Angelegenheiten, einzelne Territorien in alphabetischer Reihenfolge.
48 Büschel
1. Zur Geschichte der Altwürttembergischen Landschaft: Die Geschichte der ständischen Vertretung in Altwürttemberg geht ins Spätmittelalter zurück. In den Krisenzeiten des 15. Jahrhunderts gewannen die Landstände hier frühe politische Bedeutung: Der erste bekannte Landtag trat im Jahr 1457 in Leonberg zusammen und wagte es, in den Streit um die Vormundschaftsregierung für den minderjährigen Landesherrn einzutreten. Seitdem prägte die aktive Teilnahme der Landschaft an der Staatsführung die innere Geschichte Württembergs in zunehmendem Maße. Entscheidend für die staatsrechtliche Stellung der Stände wurde der berühmt gewordene Tübinger Vertrag, der 1514 zwischen dem Landesherrn und den Ständen geschlossen wurde. Durch diesen Vertrag erhielten die Stände nicht nur das Recht der Steuerbewilligung, sondern auch das des Steuereinzugs bzw. der Steuerverwaltung. Sie erreichten eine gewisse Mitwirkung bei der Gesetzgebung und bei Militärangelegenheiten, sowie ein Vetorecht gegenüber der Veräußerung von Landesteilen. Wichtige bürgerliche Grundrechte, über die die Stände fortan zu wachen hatten, waren das Recht der Auswanderung und der Anspruch auf ordentliche Gerichtsverfahren in Kriminalfällen. Zu schweren Konflikten kam es erstmals unter der frühabsolutistisch geführten Regierung Herzog Friedrichs I. (1593-1608) und im 18. Jahrhundert mit den Herzögen Eberhard Ludwig (1693-1733), Karl Alexander (1733-1737) und Karl Eugen (1744-1793), doch konnten die ständischen Rechte stets wieder restauriert werden. Damals war der berühmte Rechtsgelehrte Johann Jakob Moser acht Jahre Landschaftskonsulent (1751-1759), bis er vom Herzog eingekerkert wurde. König Friedrich hob 1806 die Landschaftsvertretung auf und beschlagnahmte ihr Eigentum. Knapp ein Jahrzehnt später mußte er jedoch wieder eine Ständeversammlung einberufen und unter seinem Nachfolger, König Wilhelm I., kam dann die neue, vertraglich geregelte Verfassung des Königsreichs zustande (1819). Literatur: Alfred Dehlinger, Württembergs Staatswesen in seiner geschichtlichen Entwicklung, 1. und 2. Band, 1951 und 1953. Walter Grube, Der Stuttgarter Landtag 1457-1957. Von den Landständen zum demokratischen Parlament, 1957, Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart: Sonderbestände, bearb. von Hans-Martin Maurer, Stuttgart 1980 (= Veröffentlichungen der Staatlichen Archivverwaltung Baden-Württemberg 35), v.a. S. 161-170.
2. Zur Geschichte des Landschaftsarchivs und der Materienregistratur: Die sog. Materienregistratur, welche die laufende Registratur der Landschaftsverwaltung umfaßt, stellt den zentralen und umfangreichsten Teil des ehemaligen landschaftlichen Archivs dar. Das heutige landständische Archiv enthält neben dem Schriftgut der altwürttembergischen Landschaft (vom 15. Jahrhundert bis 1805) die Unterlagen der Stände des Königreichs Württemberg (1815 bis 1918) sowie des württembergischen Landtags der Weimarer Zeit (1919 bis 1933). Trotz Verlusten vor allem im zweiten Weltkrieg ist es vermutlich das größte und inhaltsreichste historische Parlamentsarchiv in Deutschland. Bei der Materienregistratur handelt es sich um eine systematisch gegliederte Registratur, die um die Wende zum 18. Jahrhundert in Form von Handakten entstand und sich zunehmend weiterentwickelte und verselbständigte. Sie ergänzte zunächst die chronologisch angelegten Konventsakten, d.h. die Protokollserien mit ihren Beilagen, und wurde im Unterschied dazu nach "Materien" (Sachbetreffen) geordnet. Den eigentlichen Kern der neuen Registratur bildeten jene Faszikel, die in den Räumen der landschaftlichen Konsulenten und Kanzlisten entsprechend abgelegt und bald in Rubriken gegliedert waren, die sich ebenfalls ständig vermehrten. Um 1800 ging man daran, einen Gesamtplan für die mittlerweile mächtig angewachsene und kaum mehr übersehbare laufende Registratur zu konzipieren. Doch erst mit dem Neubau des ständischen Kanzleigebäudes (Kronprinzenstraße 2 a) in den Jahren 1876/77 war die Raumnot behoben und die seit langem überfällige Neuorganisation des Landschaftsarchivs möglich. Albert Eugen Adam konnte die Bearbeitung des landschaftlichen Archivs in seiner langen Tätigkeit als hauptamtlicher Archivar (1879-1921) zwar nicht vollenden, aber doch weitgehend umsetzen. Er bemühte sich vor allem, die Materienregistratur möglichst umfassend zusammenzuführen, ordnete sie völlig neu und erschloß sie detailliert. Während er hinsichtlich der jüngeren Überlieferung (1773-1805) die Materienregistratur bevorzugte, kamen alle Originalakten aus der Frühzeit (bis 1632) in die Konventsakten und nur Dubletten, Abschriften, Auszüge und Hinweise in die Materienregistratur. So hat Adam die ungeklärte Abgrenzung gegenüber den Konventsakten wenigstens für gewisse Zeiträume bereinigt. Leider unterschied er im Repertorium nicht zwischen originaler und abschriftlicher Überlieferung. Im Überblick ist festzuhalten, daß die Materienregistratur überwiegend Unterlagen des ausgehenden 17. und des 18. Jahrhunderts enthält. Die von Adam geschaffene Gliederung ist im wesentlichen noch heute gültig. Sie besteht aus 24 Abteilungen (Obergruppen). Die meisten sind nach Sachbetreffen in Gruppen (Mittelgruppen) untergliedert. Nur die Abteilung 22 ist chronologisch, die Abteilung 9 und teilweise die Abteilungen 18 und 24 sind topographisch nach Ämtern bzw. Territorien eingeteilt. Die unterste Gruppenschicht bilden die Büschel, die im allgemeinen wiederum in sich chronologisch geordnet sind. Auch die Materienregistratur erlitt 1944 schwere Kriegsverluste: Die umfangreiche "Ortsregistratur" (Abt. 9) wurde fast restlos vernichtet. Diese Verluste machen fast ein Drittel des Gesamtumfangs der Materienregistratur aus. Nach dem Krieg kam das ständische Archiv, soweit es erhalten war, zum Teil ins Hauptstaatsarchiv, zum Teil ins Staatsarchiv Ludwigsburg. Seit 1969 ist es im Hauptstaatsarchiv wiedervereinigt. Die Abteilungsgruppen 23.5. (Reichstagsakten) und 23.8. (Schwäbischer Kreis) wurden als neue Bestände L 8 bzw. L 9 aus der ursprünglichen Materienregistratur ausgegliedert. Editionen: Albert Eugen Adam, Württembergische Landtagsakten, II. Reihe, 1. und 2. Band: 1593-1608, 1910/1911. Wilhelm Ohr und Erich Kober, Württembergische Landtagsakten 1498-1515, 1913. Literatur: Albert Eugen Adam, Das ständische Archiv in Stuttgart. In: Württembergische Jahrbücher 1882, S. 232-240. Übersicht über die Bestände des Hauptstaatsarchivs Stuttgart
3. Zur Verzeichnung des Bestandes: Der Bestand wurde anläßlich der Neubearbeitung von Wilhelm Gieb und Doris Köhler neu verpackt und durchnumeriert. Auf der Grundlage des alten Repertoriums von Adam wurde unter Anleitung von Dr. Stephan Molitor und Birgitta Häberer eine Textdatei erstellt, die überarbeitet und indiziert wurde. Die aufwendige Textverarbeitung leistete Anna-Maria Diener. Die Altsignaturen sind weiterhin von besonderer Bedeutung: Zunächst dienen sie zur Identifizierung der im Krieg zerstörten Akten, deren Titel zur Ergänzung der vorhandenen Überlieferung wiederum mit aufgenommen wurden. Zum anderen beziehen sich die übernommenen Querverweise auf diese Altsignaturen. Unterschieden wurden die wenigen älteren Verluste, die sich meist im Verlauf des 30jährigen Krieges ergeben hatten, durch die Kennzeichnung als "Büschel leer" gegenüber "Büschel fehlt" bei Verlusten, die erst nach Adams Verzeichnung (1912-1915) eingetreten sind. Ansonsten wurde die Gliederung nach Adams Vorlage weitestgehend beibehalten. Aktualisierungen stilistischer und sprachlicher Art sowie in Orthographie und Interpunktion wurden stillschweigend vorgenommen, Unterstreichungen nach der Vorlage übernommen, Abkürzungen nur dort, wo es zur Verständlichkeit notwendig schien, aufgelöst bzw. vereinheitlicht. Der Bestand umfaßt nun 2.112 Büschel bei einem Umfang von 137,2 lfd.m. Das Repertorium enthält darüber hinaus weitere 866 Titelaufnahmen für die zwischenzeitlich eingetretenen Verluste, die aus benannten Gründen aus der älteren Vorlage mit übernommen wurden. Stuttgart, im Dezember 1997 Dr. Peter Rückert