1564 Apr. 12 (Mi) Albrecht von Rosenberg von [Ober-]Schüpf, Ritter, als Obmann und Hans von Westerstetten zu Drackenstein, Pankraz von Urbach, Obervogt zu Schorndorf, Wolf Rudolf von Westerstetten zu Altenberg, Vogt zu Wasseralfingen, und Georg Renhart von Woellwarth zu Heubach als Zusätze schlichten die Streitigkeiten um Jagdgerechtigkeiten zwischen Christoph und Heinrich, Herren zu Limpurg, Reichserbschenken und Semperfreie, auf der einen Seite und Wilhelm [VI.] Adelmann von Adelmannsfelden (#74) zu Neubronn, Oberpfleger zu Heidenheim, Ludwig Adelmann von Adelmannsfelden (#77) zu Hohenstadt, Ulrich von Rechberg von Hohenrechberg zu Heuchlingen, Wolf Kaspar von Horkheim zu Haunsheim (Hunsheim) und Hans Georg von Horkheim zum Horn auf der anderen Seite wie folgt: 1) Der beim Reichskammergericht anhängige Prozess wird niedergeschlagen, die Parteien übernehmen die Kosten je zur Hälfte. 2) Den gen. fünf Edelleuten und ihren Erben bzw. den Inhabern ihrer Häuser Hohenstadt, Neubronn, Heuchlingen, Horn und Leinzell steht die hohe und niedere Jagd in einem näher beschriebenen abgesteinten Bezirk linkerhand von Fach am Kocher den Streitbach hinauf ohne Behinderung durch die Erbschenken zu, während den Erbschenken von Limpurg die Jagd rechterhand zusteht. 3) Im Bezirk zwischen Streitbach und Subenbach darf Ludwig Adelmann bzw. der Inhaber von Hohenstadt zwischen 29. Sept. (St. Michael) und Lätare (Mittfasten) 1 Reh, 1 Fuchs und 1 Hasen jagen, wobei die Jagd mit der Büchse verboten ist. Nimmt ein Hirsch von seiner Jagd Schaden, hat er ihn dem Vogt zu Gröningen zur Abholung zu melden. Den Erbschenken von Limpurg steht die hohe und niedere Jagd in diesem Bezirk jederzeit zu. 4) Schenk Heinrich hat die Jagd im Brastel (Prastel) zu unterlassen; dort und in den anderen angrenzenden Hölzern steht Ludwig Adelmann die Jagd allein zu. Die Schenken haben die dem Ulrich von Rechberg zu Heuchlingen entwendeten Hühner zurückzuerstatten; dieser dagegen hat seinen Unwillen gegenüber dem Limpurgischen Vogt Sigmund Rößlein beizulegen. - Die beiden Parteien versprechen, sich an den Vertrag zu halten, von dem jede eine Ausf. erhält. Siegler: 1) der A. 2-5) die Zusätze, 6-7) die Erbschenken von Limpurg, 8-9) die Adelmänner, 10) Ulrich von Rechberg, 11-12) die von Horkheim Ausf. Perg. - 12 Sg., 2., 3., 5., 8. und 11. besch. und restaur., 7. und 9. abg. - Rv. Altsignatur(en): 17/7; - 42 (Bleist.) Bem.: Urkunde restauriert.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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