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Hans Kramer, Schultheiß, und Konrad Wild, beide sesshaft zu Oberjettingen [Kr. Böblingen], unter dem dringenden Verdacht, den Hanssel Mändli, B. zu Oberjettingen, am Osterabend an der Jettinger Steige nahe bei Nagold ermordet zu haben, im Turm zu Nagold gef., jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung wieder freigelassen, falls sie an der Tötung für schuldig befunden würden, eine Bürgschaft über 200 fl zu leisten, sowie ihre Atzung und sonstige Unkosten zu bezahlen, schwören U. Sie stellen ferner 2 bzw. 3 Bürgen, die sich verpflichten, sie für den Fall, dass sie des Totschlags für schuldig befunden und flüchten würden, auf obrigkeitliches Erfordern ins Gef. zu schaffen, andernfalls zusammen 200 fl zu bezahlen. Bürgen: a) für Hans Kramer: die ehrsamen Jakob Kramer aus Liebelsberg [Kr. Calw] und Matthiß Essich, B. zu Bulach [Kr. Calw]; b) für Konrad Wild: die ehrbaren Lenhart Wild, Sonnen Hans und Bernhard Vetter, alle 3 B. zu Oberjettingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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