Urteil (wessen?) zwischen Herrn Veytt Bartt, Statthalter der Johanniterhäuser zu Rotemburg und zum Reychartzrode einerseits, und Jörg Lotter andererseits wegen dreier Wiesen (Müllwies, Schelßpful und Heuring), demnach ist die vorgenommene Teilung derselben unzulässig, muss die Belehnung beim Statthalter eingeholt und der versessene Zins nachgezahlt werden. - Genannt werden Pauls Lotter, der verstorbene Bruder des Beklagten und Inhaber eines Teils der Wiesen, Ku{e}lwein, ehemals Vogt zum Rod, der verstorbene Ritter Eraßmus v. Rosenberg, Amtmann zu Uffenheim, Jörg Reuchle, Kastner ebenda und der verstorbene Burkhart Megel. - Zeugen sind Palls Wacker, Hainrich Brinntzendorffer, beide im innern Rat zu Rottenburg.