Die Gebrüder Eberhard und Konrad von Berg bestätigen, dass ihnen Burkhard und Eberhard von Gomaringen, Gebrüder, für alle ihre Ansprüche an das väterliche und mütterliche Erbe ihrer Mutter, einer von Kürneck, die von den Markgrafen zu Baden herrührenden Lehensgüter zu Hohenrain und Ziegelhäusern als Entschädigung überlassen haben und geben ihre Einwilligung dazu, dass die genannten Brüder von Gomaringen alle ihre Güter und Leute ihrem (der Aussteller) Oheim, Abt Werner [von Gomaringen], und dem Konvent von Bebenhausen um ihres Seelenheils Willen übergeben.