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Anna, Witwe des Bonaventura Stehlin zu Göppingen verpflichtet sich aus ihren Pfründhaus daselbst an die Herrschaft einen jährlichen Urbarzins von 10 fl. zu entrichten.
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Anna, Witwe des Bonaventura Stehlin zu Göppingen verpflichtet sich aus ihren Pfründhaus daselbst an die Herrschaft einen jährlichen Urbarzins von 10 fl. zu entrichten.