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Gerard von Kleve, Graf zu Mark, ernennt Dietrich Grafen zu Sayn aus besonderer Gunst und Liebe zu seinem Amtmann zu Bergneustadt (Nyerstat) und über seine Veste von Gummersbach, unter folgenden Bedingungen: Er solle ihm das Amt getreulich beschirmen, sein Schloss zu Bergneustadt mit Leuten und Personen wohl verwahren, und die Leute für solch Geld und in dem Maße beköstigen, als er, Gerhard, Herrn Wilhem von Nesselrode, Ritter, Herrn zum Stein, den Gehalt der Kost zur Bergneustadt verschrieben gehabt, mit begriffen seinen Kapellan und Kellner daselbst, nämlich für 200 oberländische Gulden, und zu Fleischgeld 48 derselben Gulden, 20 Malter Roggen aus seiner Mühle zu Seesmer und 150 Malter Hafer, alles lieferbar durch den Kellner zur Bergneustadt; dagegen solle er, Gerhard belohnen 2 Turmhüter, 4 'Wecher', einen Pfortenhüter und eine Küchenmagd, wie das gewöhnlich sei; auch solle Graf Dietrich erhalten 25 oberländische Gulden und 50 Malter Hafer, halb im Herbste und halb im Mai, und den zehnten Pfennig von allen Brüchen; und da er, Gerard, Wilhem von Nesselrode 500 oberländische Gulden schulde, die er ihm zu bezahlen sich verschrieben habe, ehe er ihn vom Ampte zur Bergneustadt entsetze, so solle nach Übereinkunft Graf Dietrich diese berichtigen, wogegen er ihm dafür jährlich 50 Gulden Handgeld davon, halb im Herbst, halb im Mai, bis zur Rückzahlung geben solle; auch solle er innerhalb der nächsten 6 Jahre den Grafen Dietrich vom Amte nicht entsetzen, und dieser demselben nicht entsagen dürfen, auch nach deren Ablauf das Amt nur nach vorheriger halbjähriger schriftlicher Aufkündigung beiderseits endigen, und sollen alsdann auch die 500 Gulden bezahlt werden, wenn sie noch nicht bezahlt seien; ebenso das etwa noch achterständige Amtgeld, Kostgeld und Handgeld; sollte er, Gerard, sein Schloss und Land teilweise oder ganz mit einem Herrn 'verandersaissen' wollen, so solle er dies dem Grafen Dietrich auch 1/2 Jahr vorher schreiben, und es mit den Zahlungen, wie vorstehe, halten, und wenn die 'Verandersassinge' binnen obgenannter Zeit vor sich gehen würde, so wolle er sich bemühen, daß Dederich in seinem Befehle zu Bergneustadt gelassen werde. Und gelobt Graf Gerhard bei seiner Ehre an Eides Statt, alles dies vest, stet und unverbrüchlich zu halten.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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