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Einigung zwischen Gräfin Hedwig voon Ziegenhain und dem Deutschen Orden in Marburg über ein Leibeigenes Ehepaar
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Urk. 37, A II Klöster, Deutschordens-Ballei Hessen, 1275 März 1a.
Urk. 37 Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II]
Deutschordenshaus Marburg - [ehemals: A II] >> 1271-1280
1275-03-01
Pergament; Siegel anhängend.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno domini m. cc. lxx. v., kalendas marcii.
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Gräfin Hedwig von Ziegenhain (Cyginhain) bekundet mit ihrem Sohn Gottfried [VI.] die Einigung mit dem Deutschen Orden in Marburg über die Verteilung der Kinder und Habe eines leibeigenen Ehepaars. Nach dem Tod der Ehefrau, Mechthild von Cölbe (Culbe), Leibeigene der Grafen von Ziegenhain, steht das beste Kleid (vestem meliorem) den Grafen zu, beim Tod des Ehemanns, Heinrich von Münzenbach (Muncinbach), Leibeigener des Deutschen Ordens, das Besthaupt (caput optimale) dem Deutschen Orden. Die Kinder werden je zur Hälfte aufgeteilt. Stirbt das Ehepaar kinderlos erhält der Deutsche Orden zwei Drittel der verbliebenen Güter, die Gräfin und ihre Nachkommen erhalten das übrige Drittel.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Super matrimonio Methildis de Culbe.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Wyss, UB 1, S. 233f., Nr. 311.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.