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Xander Erck zu Neustadt, wegen ungebührlicher Reden, mit denen er seine frühere Verschreibung gebrochen hatte, erneut im Turm zu Waiblingen gef., jedoch auf Fürbitten seiner Freunde und Gönner des peinlichen Rechts entledigt und wieder freigel., schwört U. und gelobt eidlich, sich fortan gehorsam und wohl zu verhalten, keine lange Wehr mehr zu tragen und offene Zechen zu meiden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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