Georg Moll, Einwohner zu Grunbach, bei seiner Rückkehr nach Württemberg festgenommen und zu Schorndorf gef., weil er wider die herzoglichen Verbote unerlaubt außer Landes gegangen und dem Pollweiler (1) zugezogen war, jedoch auf die Fürbitten seiner Freunde wieder freigelassen, schwört U. und gelobt unter Eid, künftig nie mehr ohne Erlaubnis einem fremden Herrn außer Landes in den Krieg zuzuziehen und seine Atzung und Gefängniskosten selbst zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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