Jörg Häckeler. B. zu Weilheim, wegen Teilnahme am Bauernaufruhr auf Ersuchen der Stände des Schwäbischen Bundes zu Kirchheim gef., zur Strafe dem Profoß des Bundes und von diesem dem Nachrichter übergeben, von dem er mit Ruten aus der Stadt getrieben werden sollte, verpflichtet sich, im Anschluß daran mit Frau und Kindern das Land zu verlassen und schwört U.