Ruße, Schultheiß zu Gleiszellen (Glißerzelle), bekundet: Johann (Henseln) Beringer, Heilman Wickenberg und Johann (Hensel) Scherergen, alle von Gleishorbach (Horbach), Johann (Hensel) Decke, Hubschmans Sohn Johann (Hans) und Jakob Kubel Hüten Sohn, alle von Gleiszellen, sind vor ihm und vor Vortschel Rüdiger Heinerlins Sohn, Gottschehs Sohn Siegfried und seinem Sohn von Gleishorbach, Kobel Hoil und seinem Sohn Johann (Hans), Nikolaus (Claus) Schuchman und Rußen Sohn Heinrich (Heintze), Hubern und Gerichtsgeschworenen zu Gleiszellen, erschienen und haben vor Gericht bekundet, daß sie für sich und ihre Erben von Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Fyanden) 6 Morgen Weingärten, gen. Sp. Weingärten zu Gleiszellen - 5 Morgen oberhalb der Deutschen Herren, der sechste oben "an dem paffenzale" - und ein Stück mit Bäumen oben "an der boneacker" erblich gepachtet haben. Davon ist jährlich im Herbst ein Fuder Wein im Dorf Gleishorbach vor der Kelter an den Grafen, seine Erben, seine Amtleute zu Dahn (Tthan) oder deren Boten zu liefern aus dem Gewächs dieser gepachteten Weingärten. Die Pächter haben diese in gutem Zustand zu halten. Zu Unterpfand haben sie Eigengüter für 50 Pfund Heller gesetzt: Johann Beringer 2 Morgen Kastanienbäume, davon ½ Morgen zu Gleishorbach, auf die Hecke stoßend, ½ Morgen "in dem banholtz" bei Simons Erben, ½ Morgen "in dem syen" neben Wißrocke, schließlich ½ Morgen "in der helten" neben Nikolaus (Clas) Lamperter; Heilman Wickenberg 1 Morgen Weingarten "uff dem sigen", an Lamperter und "Kubelheyln" Wiese stoßend; Johann Schererger Haus und Hof zu Gleishorbach, auf den Bornweg stoßend, und 1 Stück neben Guten Sohn gen. "der gynt stuckel"; Johann Decke 2 Morgen Acker "in dem bruche", einer auf die Deutschen Herren stoßend neben der Hubschmennen, der andere zwischen Simon Jegers Äckern, auf die Mergelgrube stoßend; Hubschmans Sohn Johann Haus und Hof "off dem wickenberg"; Jakob Kubel Hüten Sohn 2½ Morgen Acker, davon 1½ Morgen neben dem "speltzenacker" und 1 Morgen neben dem Bruch, beiderseits auf Decke Johann stoßend, sowie 1½ Morgen Wiese im Bruch oben "an der lampertern". Diese sind gemeinsam Unterpfand für die 6 Morgen Weingärten und das Stück mit Bäumen. Die Geschworenen und Huber bezeugen, daß diese Güter ledig und eigen sind, somit das Fuder Wein gut belegt ist. Sind die Pächter oder ihre Erben säumig oder bebauen die Weingärten nicht, verfallen Anteile und Unterpfänder des oder der Betroffenen an die übrigen Mitpächter, die dann auch den Gültanteil übernehmen. Schultheiß, Geschworene und Huber bitten den (3) Pfarrer zu Gleiszellen um Besiegelung. Dieser kündigt sein Siegel an. Die Pächter bitten die Junker (1) Dieter Kämmerer [von Worms] und (2) Eberhard von Sickingen um Besiegelung. Diese kündigen ihre Siegel an.

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...