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Enderis Meyer d.J. aus Unterjettingen, wegen strafbarer Handlungen zu Wildbad gef., jedoch begnadigt und wieder freigel., schwört U. und verspricht, das Gebiet des Fürstentums Württemberg nicht mehr zu betreten, desgleichen im Falle von Ansprüchen an das Land Württemberg und dessen Bewohner sich durch einen Bevollmächtigten vor den zuständigen Gerichten vertreten zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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