Jakob Eys vom Haghof bei Welzheim und Hans Caspar von Halle in Sachsen, wegen unerlaubten Waidwerks und Erlegen von Wild gef., jedoch auf ihre Bitte hin nach langer Haft mit der Auflage entlassen, fortan Jagdvergehen zu unterlassen, auf den fürstlichen Forst zu achten und Wildfrevler anzuzeigen, schwören U. und versprechen eidlich, dem nachzukommen, wofür sie Hab und Gut unterpfandsweise einsetzen.