Herzog Wilhelm von Braunschweig-Lüneburg macht bekannt, daß er von Abt Anton zu Mannlehensrecht die Stadt Helmstedt mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten und alle im Sachsenland gelegenen Lehnsgüter entsprechend der eingerückten Urkunde des Abts erhalten hat: Abt Anton macht bekannt, daß er mit Wissen, Willen und Zustimmung von Prior und Kapitel Herzog Wilhelm belehnt hat mit der Stadt Helmstedt und allen weltlichen Lehen im Sachsenland. Der Herzog und seine Nachfolger sollen die Bürger und die Bewohner der Lehnsgüter bei ihren alten Rechten halten. Der Herzog kann die von den Vorgängern des Abts versetzten Renten, Zinsen und Pachten einlösen und selbst nutzen. Ausgenommen bleibt das Kloster Helmstedt mit seinem Zubehör, das der Herzog und seine Erben jedoch schützen und bei seinen Freiheiten erhalten sollen. Nach dem Tod Wilhelms soll sein Nachfolger innerhalb von zwei Monaten durch einen Ritter um Neubelehnung nachsuchen lassen. Es soll dabei ein Hengst im Wert von 100 Goldgulden und der Harnisch der Verstorbenen überreicht werden. - Gegeven ... up mandach na unses Herrn Himmelfart dage. - Es siegeln Wilhelm, Dietrich, Herr zu Plesse, Henneke von Hardenberg (-e) und Ludwig von Veltheim. - Gegeven ... up dinszedage na Himmelfart.