Georg Schuhmacher von Bubesheim ("Bubeßhaim") [Lkr. Günzburg] bekennt, dass ihm die Pfleger des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254], die Ulmer Richter und Ratsherren Berthold Rehm und Georg Fingerlin, sowie der Hofmeister des Spitals Leonhard Frey den Hof des Spitals in Bubesheim auf Lebenszeit verliehen haben. Den Hof hat zuvor sein Vater Johann Schuhmacher bewirtschaftet. Ausgenommen von der Verleihung ist nur der Zehntstadel, dessen Nutzung sich das Spital vorbehalten hat. Er verpflichtet sich, den Hof persönlich zu bewirtschaften und in gutem Kulturzustand zu halten. Aus dem zu dem Hof gehörenden Wald darf er ohne Erlaubnis der Pfleger und des Hofmeisters kein Holz verkaufen. Dagegen ist ihm die Entnahme von Holz für die Reparatur seiner Wägen und Gerätschaften erlaubt. Er wird dem Spital von dem Hof jedes Jahr 30 Imi Roggen, 30 Imi Hafer, 6 Pfund Heller Heugeld, 2 Viertel Öl, alles Ulmer Maß und Währung, 4 Herbsthühner, 200 Eier und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm liefern. Wenn er den Hof verlässt oder stirbt, stehen dem Spital 5 Pfund Heller als Weglöse zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung kann das Spital den Hof einziehen. Für die Verleihung hat er einen Handlohn in Höhe von 50 rheinischen Gulden bezahlt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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