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Herrschaft Haigerloch-Wehrstein (Bestand)
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Herrschaft Haigerloch-Wehrstein
1337-1893
Überlieferungsgeschichte
Einleitung
Die Herrschaft Haigerloch-Wehrstein
Der Komplex Haigerloch gehörte im 11. und in der 1. Hälfte des 12. Jahrhunderts den Grafen von Haigerloch, die 1162 mit Graf Wezel ausstarben. Ihre Nachfolger waren die Grafen von Hohenberg, die die Herrschaft Haigerloch zusammen mit der Grafschaft Hohenberg 1381 an Österreich verkauften. Die neuen Herren verpfändeten die Herrschaft Haigerloch zuerst an ihre Vorbesitzer, 1392 an die Herren von Weitingen und 1436 an Heinrich von Stöffeln, über dessen Tochter die Pfandschaft an Graf Ludwig I. von Württemberg gelangte. Seine Witwe, Pfalzgräfin Mechthild, die in zweiter Ehe mit Erzherzog Albrecht VI. von Österreich vermählt war, löste die Pfandschaft von ihren Söhnen aus erster Ehe ein. Nach ihrem Tode 1482 fiel die Herrschaft an Herzog Sigmund von Österreich und über diesen dann 1490 an König Maximilian I.
Das Haus Österreich verpfändete danach die Herrschaft mehrmals, zuletzt an Graf Eitelfriedrich II. von Zollern (1488-1512). Dieser erwarb das volle Eigentum an der Herrschaft Haigerloch 1497 im Tausch gegen die Herrschaft Rhäzüns in Graubünden, welche als Erbe der Gemahlin Eitelfriedrichs I., Ursula von Rhäzüns, an das Zollernhaus gekommen war.
1497 umfasste die Herrschaft die Stadt Haigerloch und die Ortschaften Gruol, Heiligenzimmern, Weildorf, Bittelbronn, Trillfingen, Hart, Bietenhausen, Höfendorf und Hospach. 1516 konnte Imnau und 1542 Stetten (bei Haigerloch) dazuerworben werden.
Infolge der Zollernschen Erbteilung gelangten die Herrschaft Haigerloch und die Herrschaft Wehrstein, die Graf Jos Niklaus II. 1552 von den Grafen von Nellenburg erworben hatte, an Graf Christoph von Zollern (1552-1592), dem Begründer der Linie Hohenzollern-Haigerloch. Die Herrschaft Wehrstein befand sich ursprünglich im Besitz der Edelfreien von Wehrstein, die um die Mitte des 14. Jahrhunderts ausgestorben waren. Im 13. Jahrhundert erscheinen dann die Grafen von Hohenberg als Oberlehnsherren der Herrschaft Wehrstein, die sie zusammen mit der Grafschaft Hohenberg 1381 an Österreich verkauften. Sie wurde in der Folgezeit an die Herren von Weitingen, 1516 an die Grafen von Zollern und 1529 an die Grafen von Nellenburg verliehen.
Als Territorien der Linie Hohenzollern-Haigerloch wuchsen die beiden Herrschaften in der Folgezeit zu einer Verwaltungseinheit zusammen. Rechtlich hatten sie jedoch eine recht unterschiedliche Stellung. Die Herrschaft Haigerloch war freies Eigen, die Herrschaft Wehrstein mit den Orten Betra, Empfingen und Fischingen hingegen war österreichisches Lehen und unterstand bis 1806 dem vorderösterreichischen Oberamt Rottenburg.
Nach dem Aussterben der Haigerlocher Linie 1634 fiel die Herrschaft Haigerloch-Wehrstein an die Sigmaringer Linie des Zollernhauses. Die Exklave bildete ein Oberamt. Die Oberamtsbehörde teilte sich jedoch in das eigentliche Oberamt, an dessen Spitze im 18. Jahrhundert ein Hofrat als Oberamtmann stand, und in die Rentei, die von einem Rentmeister geleitet wurde. Beide Stellen unterstanden jedoch für sich unmittelbar der Regierung in Sigmaringen.
Dr. Otto Becker
Inhalt und Bewertung
Vorbericht
Die Geschichte der beiden Herrschaften Haigerloch und Wehrstein ist mehr oder weniger verwinkelt wegen des sehr häufigen Wechsels, den besonders die erstgenannte Herrschaft bezüglich ihrer Besitzer zu durchlaufen hatte. Die Herrschaft Haigerloch muss bereits im Mittelalter zeitweise in Besitz der Grafen von Zollern gewesen sein, indem schon 1064 ein Graf Adalbert von Zollern comes in Haigerloch und Graf Adalbert de Zolro, Mitstifter des Klosters Alpirsbach, ältester Sohn des 1061 gefallenen Grafen Wezel comes de Haigerloh genannt wird. Wie und wann die Herrschaft dem Zollernhause entfremdet wurde, ist bis jetzt noch nicht bekannt; wohl aber finden wir sie später in Besitz der von Burkart I., Grafen von Zolre, gestifteten Linie Zollern-Hohenberg. Durch Heirat kam Haigerloch dann vorübergehend und teilweise an den Grafen Wilhelm von Montfort (Gemahl der Wittwe des Grafen Hugo von Hohenberg, gest. 1354). von diesem gelangte sie wieder in Besitz der Hohenberger und zwar in den des Grafen Rudolf III. (gest. 1389), der sie zuerst als Pfand, dann aber als Eigentum an den Herzog Leopold von Österreich abtrat. Mehrfach wechselte die Herrschaft in den nächsten hundert Jahren ihre Besitzer, bis endlich 1489 Herzog Sigmund von Österreich, der sie um 13000 fl. erworben hatte, dieselbe dem Grafen Eitel Freidrich II. von Zollern (1452-1512) pfandweise überließ. Dieser war durch Erbschaft in Besitz der in Graubünden zwischen Chur und Thusis gelegenen Herrschaft Rhäzüns gelangt. Im Jahre 1497 tauschte er diese mit dem Kaiser Maximilian I. (dem Erben des vorgenannten Herzogs) gegen die Herrschaft Haigerloch ein, und von da ab blieb dieselbe bei dem Hause Hohenzollern. Von Karl I., der das gesamte Besitztum des Hauses Hohenzollern in seiner Hand vereinigt hatte, fiel die Herrschaft Haigerloch (mit Wehrstein s. u.) an den dritten Sohn desselben, den Grafen Christoph, den Stifter der Linie Hohenzollern-Haigerloch. Nachdem diese aber schon mit seinem Sohn Karl (gest. 1634) ausstarb, kam Haigerloch (und Wehrstein) an Hohenzollern-Sigmaringen, wobei es bis zur Übergabe des Fürstentumes Hohenzollern-Sigmaringen an Preußen blieb.
Auf Wehrstein saß schon im 12. Jahrhundert ein freiherrliches Geschlecht, das nach der Burg sich von Wehrstein nannte. Interessant ist, dass sie ihre Stammburg als ein Erblehen der Grafen von Zollern-Hohenberg inne hatten und somit Vasallen dieses mächtigen Zweiges des Hauses Hohenzollern waren. Nach dem "topographischen, diplomatischen, historischen auch geographischen Beschrieb der Niedern und Obern Herrschaft Hohenberg von Josef Gärt (confer Mittheilungen des Vereins für Geschichte und Alterthumskunde in Hohenzollern, X. Jahrgang, S. 61 ff.)" besaßen die Grafen von Hohenberg schon in Urzeiten die Herrschaft Wehrstein als eine ihnen eigentümlich zustehende Kameral-Herrschaft. Mehrfach verpfändet und verkauft kam dieselbe als österreichisches Lehen an die Grafen von Nellenburg und von diesen 1552 an den Grafen Jos Niklaus II. von Hohenzollern. In der Folgezeit blieb sie bei dem Hause Hohenzollern und bildete einen besonderen Teil der Herrschaft Haigerloch, wie sie mit dieser Herrschaft auch an den Grafen Christoph von Hohenzollern-Haigeroch (s. o.) fiel und nach dem Aussterben dieser Linie wieder an Hohenzollern-Sigmaringen kam.
Das vorliegende Repertorium ist nach Rubriken auf Grund der hofkammerlichen Registratur-Ordnung veranlagt. Die verzeichneten Akten und Urkunden wurden von dem Fürstlichen Archivar E[ugen] Schnell geordnet. Die Anlage des Repertoriums geschah durch den Unterzeichneten. Über den Inhalt gibt das Register Aufschluss.
Sigmaringen, im November 1881
Archiv-Assessor Dr. Zingeler
Nachtrag:
Im Herbst 2013 wurde unter der Betreuung von Sabine Hennig das handschriftliche Findbuch inklusive Orts- und Personenregister im Rahmen des von der Deutschen Forschungsgemeinschaft finanzierten Projekts zur Retrokonversion archivischer Findmittel durch einen externen Dienstleister digitalisiert. Birgit Meyenberg führte die für die Einstellung in das Internet notwendigen Nacharbeiten durch.
891 Einheiten (10,5 lfd.m)
Bestand
Franz Xaver Hodler, Geschichte des Oberamts Haigerloch, Hechingen 1928.
Elmar Blessing, Stadt und Herrschaft Haigerloch im Mittelalter (= Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns 11), Sigmaringen 1974.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.