Anspruch auf die aus dem Nachlaß des kinderlos verstorbenen Werner von Harff stammenden Lehen Eller, Geilenkirchen und Nörvenich. Maria Margaretha von Harff, die Mutter des Appellaten, hatte 1642 für eine Abfindung von 30000 Rtlr. zugunsten ihres Bruders Werner auf alle Ansprüche an den elterlichen Gütern verzichtet. Der Verzicht war 1668 vom Herzog von Jülich bestätigt worden. Werner von Harff zu Landskron hatte dann in seinem Testament vom Juni 1672 eine Stiftung für die Ausbildung von zwei Söhnen oder Töchtern der Familie Harff in der Form eines Familienfideikomisses über seine im Erzstift und in der Stadt Köln gelegenen Güter, Renten und Kapitalien errichtet. Exekutoren waren die beiden Regenten des Laurentianer- und Montaner - Gymnasiums. Nach dem Tod ihres Bruders focht Maria Margaretha seine testamentarische Verfügung an. Das RKG bestätigte am 17. Juli 1730 das Urteil der Vorinstanz.