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Heinrich Risch von Irrenberg bekennt, dass er von seinen Leuten, die auf St. Martins Altar (zu Sindelfingen) gehören, kein Hauptrecht und auch sonst nicht mehr als ein Fastnachtshuhn und einen Tagdienst nehmen darf.
Heinrich Risch von Irrenberg bekennt, dass er von seinen Leuten, die auf St. Martins Altar (zu Sindelfingen) gehören, kein Hauptrecht und auch sonst nicht mehr als ein Fastnachtshuhn und einen Tagdienst nehmen darf.