Jakob Weingarter, B. zu Wildberg, vor Jahren wegen strafbarer Handlungen zu Wildberg gef. und gegen eine Verschreibung freigel., welche nun aber sein Landesherr, Herzog Christof zu Württemberg, auf sein und seiner Freunde Bitten kassiert und ihm gegen eine 'gemeine Verschreibung' zurückgegeben hat, erneuert seinen Urfehdeeid und verspricht gleicherweise, die württembergischen Untertanen, wenn er Forderungen an sie hätte oder sie an ihn, bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen.