Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz und Bischof Reinhard I. von Worms bekunden, dass Pfalzgraf Ludwig III. und Bischof Friedrich II. von Worms gemäß der inserierten Urkunde vom 29.11.1431 den Verkauf der zur St. Michaels-Pfründe im Saal zu Ladenburg gehörigen Badstube um 200 Gulden durch Johann von Dennhausen (Dennehusen), Pfründner und Kaplan, an den Ladenburger Stadtschreiber Nikolaus Bretschel und seine Ehefrau Katharina genehmigt hatten. Als Bretschel und seine Ehefrau die Badstube um 10 Gulden Gülte an den St. Michael-Altar verkauften, hatten Pfalzgraf Ludwig und Bischof Friedrich, um die jährlichen Einnahmen aus der Badstube und die damit verbundene Gültzahlung an den Altar nicht zu gefährden, auch die Errichtung einer zweiten Badstube in Ladenburg für 40 Jahre verboten. Die Aussteller bekräftigten nunmehr auf Bitten des jetzigen Kaplans des St. Michael-Altars, Gall Happe, die Regelung und verbieten den Bau einer weiteren Badstube zu Ladenburg für 40 Jahre nach Datum dieser Urkunde.