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König Karl (IV.) verleiht den Grafen Ulrich und Ulrich zu Helfenstein die Burgen und Städte Giengen, Hellenstein und Heidenheim mit allen Zugehörden, die bisher den Grafen um 24.000 Gulden verpfändet worden waren.
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König Karl (IV.) verleiht den Grafen Ulrich und Ulrich zu Helfenstein die Burgen und Städte Giengen, Hellenstein und Heidenheim mit allen Zugehörden, die bisher den Grafen um 24.000 Gulden verpfändet worden waren.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, {B 95 Bü 1}
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, B 95 Helfenstein, Grafschaft
Helfenstein, Grafschaft >> 1. Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen >> Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 1
1351 Mai 21 (samstag vor Urban)
Urkunden
Ausstellungsort: Prag
Überlieferungsart: Abschrift
Kaiserliche Freiheiten und Gnaden, Belehnungen und Verpfändungen, Teil 1