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Graf Eberhard V. macht dem Kaiser gegenüber geltend, daß die Abrede mit Erzherzogin Mechthild sich auf deren Versatzbrief gründe und dem Haus Österreich nicht zu Schaden gereichen könne.
Graf Eberhard V. macht dem Kaiser gegenüber geltend, daß die Abrede mit Erzherzogin Mechthild sich auf deren Versatzbrief gründe und dem Haus Österreich nicht zu Schaden gereichen könne.