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Graf Eberhard V. macht dem Kaiser gegenüber geltend, daß die Abrede mit Erzherzogin Mechthild sich auf deren Versatzbrief gründe und dem Haus Österreich nicht zu Schaden gereichen könne.
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Graf Eberhard V. macht dem Kaiser gegenüber geltend, daß die Abrede mit Erzherzogin Mechthild sich auf deren Versatzbrief gründe und dem Haus Österreich nicht zu Schaden gereichen könne.