Gallin Beck, Schultheiß zu Sigmaringen, bekundet, daß heute vor ihn und die Richter Meister Konrad Lentzin einerseits und Hans Mürr, Heinrich Ziegler und Martin Sulger andererseits, alle vier Bürger zu Sigmaringen, gekommen sind. Lentzin läßt durch seinen Fürsprecher erklären, er habe ein in Zyern gelegenes Wieslein gekauft, dazu aber keinen Weg. Jetzt sei ihm angezeigt worden, es gehe ein Weg dazu. Er will von den drei anderen die Wahrheit wissen. Diese lassen sich durch das Gericht zur Aussage bewegen: Durch den Acker, der dem Hans Lüpfrid gehört habe und den jetzt Langhans von Laiz innehabe, gehe eine Straße für Reiter und Fahren und durch die Wiese des gnädigen Herrn bis an die Steine zwischen den Wiesen des Endris Müller und des Hans Ryser. Der Weg, der jetzt ob Larghansens Acker geht, heiße der Hedinger Weg. Diesen kann man fahren, wenn man nicht durch das Wasser kommen könne. Hans Murr sagt, er habe das Wieslein vor 50 Jahren von Heinz Eger gekauft; es habe seinem Schweher Benz Lünis gehört. Die Richter entscheiden, daß die Aussagen rechtskräftig sein sollen. Konrad Lentzin erhält auf seine Bitte darüber eine Urkunde