Dem Forstamt wird die Inspektion über die Kommunalwaldungen und der Kommune ihr hergebrachtes Recht in Jagdsachen vorbehalten, im kommunalökonomischen aber die Anordnung der Landrechnungsdeputation bestätigt (Bönnigheim, Cleebronn)

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...