Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Landgericht Tübingen: Exemte (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Überlieferungsgeschichte
Vorbemerkung
Der vorliegende Bestand von Exemtenakten wurde nicht nur des Umfangs wegen von den übrigen Akten des Landgerichts Tübingen getrennt, sondern vor allem auch weil der darin vertretene Personenkreis eine besondere Kategorie bildet.
Die Exemtion von ordentlichen oder von fremden Gerichten wurde schon im Mittelalter durch Privilegien zahlreichen Adelsfamilien gewährt. Auch im Herzogtum Württemberg gab es Exemte, d.h. von den ordentlichen Gerichten befreite
Personen. Ihr Kreis war aber nirgends deutlich umschrieben. Für diese Exemten war der Oberrat das Gericht erster Instanz in Zivilprozeßsachen (Wintterlin, Behördenorganisation I, 78). Erstmals im Kgl. General-Reskript, die Gerichtsbarkeit über die Exemten betreffend vom 17. Jan. 1807 (Reyscher, Sammlung der Württ. Gesetze VII/1,75) sind als solche genannt: die Fürsten, Grafen und Adeligen, ferner die Staatsbeamten der 1.-11. Rangklasse, sowie die Leibärzte, Archivare, Sekretäre und Spezialsuperintendenten. Durch die Novelle, die Abänderung verschiedener gesetzlicher Bestimmungen in der Rechtsverwaltung betreffend, vom 15. Sept.1822 (Reyscher VII/2,1070) wurde schließlich der Personenkreis, dem der "befreite Gerichtsstand" zukam, festgelegt; dieser Personenkreis ist im vorliegenden Bestand erfaßt:
1) der Fiskus, die Kron- und Hofdomänen;
2) die Standesherren und die in die Ritterschafts-Matrikel aufgenommenen Gutsbesitzer und deren Familien;
3) die standesherrlichen und rituerschaftlichen Güter, sofern sie immatrikuliert sind;
4) von den Staatsbeamten die wirklichen Räte bei den Kollegien und alle Diener gleicher oder höherer Kategorie des Dienstes oder Ranges;
5) die Witwen und Kinder dieser Staatsbeamten;
6) die unter den Ministerien oder Landeskollegien unmittelbar stehenden Korporationen.
Für die Exemten war von 1806-1818 das Oberjustizkollegium II. Senat, seit 1818 der Kreisgerichtshof bzw. später das Landgericht die erste Instanz in Zivilprozeßsachen.
Die vorliegenden Exemtenakten entstammen denselben Aktenablieferungen des Landegerichts Tübingen wie der Hauptbestand Wü 28/3: vom 16. Febr. 1955 (Acc. 2/1955), vom 12. Aug.1960 (Acc.21/1960) und vom 17. Mai 1963 (Acc. 8/1963). Die Ablieferung von 1955 wurde von Staatsarchivassessor Dr. Gönner im Jahr 1956 geordnet und verzeichnet. Sie enthielt nur Akten der außergerichtlichen Angelegenheiten der begüterten Exemten aus dem 19. Jahrhundert mit Vorakten aus dem 17. und 18. Jahrhundert. Bei ihrer Ordnung 1956 wurde die im Jahr 1882 getroffene Einteilung der damals im Pfleghof in Tübingen liegenden Exemtenakten zugrundegelegt (siehe Repertorium in Fasz. Nr. 34). Hinzugefügt wurden verschiedene Debit-Akten, die im Jahr 1882 nicht eingeordnet worden waren. Insgesamt waren es 3 Urkunden und 692 Faszikel Akten.
Aus den späteren Ablieferungen kamen nun weitere Exemtenakten in annähernd gleichem Umfang, teilweise zu schon vorhandenen Rubriken hinzu, sodaß es angezeigt erschien, die schon verzeichneten Akten mit den neu hinzugekommenen zu einem Bestand zu verschmelzen. Ferner wurden auch gerichtliche Angelegenheiten (Zivilprozeßakten) der begüterten und nicht begüterten Exemten hier aufgenommen, wodurch sich die Zeitgrenze bis in die 30er Jahre des 20. Jahrhunderts verschob. Außerdem waren bei der vorausgehenden Verzeichnung der Akten der Amtsgerichte (Wü 30) zahlreiche Faszikel der Provenienz Landgericht Tübingen ausgesondert worden, die jetzt hier eingereiht wurden.
Die Haupteinteilung der Akten bildet die alphabetische Reihenfolge der Familiennamen. Abweichend davon wurden die veräußerten Rittergüter (Hirrlingen, Hohenentringen, Leinstetten, Münchhof, Talheim) und die von der Kgl. Hofdomänenkammer erworbenen Rittergüter (Achalm, Ammerhof, Sindlingen) unter dem Namen des Ortes und nicht der wechselnden Besitzer aufgeführt. Innerhalb der einzelnen Familien oder Güter sind die Akten in die alten Rubriken untergeteilt:
I. Güterbuchsachen
II. Unterpfandssachen
III. Vertragsbestätigungen
IV. Testamente, Inventuren und Teilungen
V. Vormundschaftssachen
VI. Administration und Debitsachen
VII. Rechtssachen
Weitere Akten des Landgerichts Tübingen betr. Exemte, die vor 1939 an das Staatsarchiv abgegeben worden sind, werden gegenwärtig noch im Staatsarchiv Ludwigsburg verwahrt (Bestand E 328). Sie sollen zu gegebener Zeit entsprechend der Archivzuständigkeit mit dem hier befindlichen Bestand vereinigt werden.
Die Ordnung und Verzeichnung des Bestandes wurde unter Benützung der von Dr. Gönner gefertigten Urkundenregesten und Aktentitel von Regierungshauptsekretär Plaumann im Jahr 1966
durchgeführt. Die Reinschrift besorgte Fräulein Haas, das Register fertigte Frau Kalkuhl.
Der Bestand umfaßt 3 Perg.Urkunden und 1222 Faszikel mit insgesamt 30,4 1fd.m.
Sigmaringen, Februar 1968
Dr. Stemmler
Inhalt und Bewertung
Enthält:
Exemte: Urkunden 1619, 1698, 1748, Verzeichnis über Besitzer und Ortsnennungen 1821-1822, 1845, Normalienbücher des Pupillensenats 1819-1878, Protokolle des Pupillensenats 1860-1869, Repertorien beim Pupillensenat 1780-1879, betr. Pfandwesen 1825-1846, über Güterbuch- und Unterpfandsakten 1844-1854, der Pfleghofregistratur 1869-1900, über die Registratur in außergerichtlichen Sachen 1882-1898, Verzeichnisse der oberamtsrichterlichen Erkenntnisse über Verträge exemter Güter 1818-1824, über Verpfändungen 1843, der Inventur- und Teilungsakten von Militärpersonen, über Verlassenschaftsteilungen 1830-1884, über Teilungen der Exemten 1885-1899, der verpflichteten Vormünder 1821-1845, der Generalagenturen 1822-1849, über Beibringensinventuren und Ehepakte 1819-1900, über Aktenübergaben und -übernahmen 1821-1906, Journal in Unterpfandssachen 1828, Kontrollbuch über Eintragungen beim Kriegsdepartement 1821, in Unterpfands- und Güterbuchhefte 1841-1844, Pflegschaftstabelle über Ansprüche minderjähriger Erben 1843-1899, Pflegschaftsbücher 1818-1900, Diarien 1866-1869, Berichte der Oberämter über Verehelichungen und Todesfälle 1818-1835, verschiedene periodische Berichte 1870-1900, Erlasse 1823-1865;
Zivilprozesssachen der Exemten (1604) 1816-1939 v.a. betr. Testamente, Inventuren und Teilungen, Vormundschaftssachen, Unterpfandssachen, Güterbuchssachen, Vertragsbestätigungen, Rechtssachen, Administration und Debitsachen
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.