Christian Tintzel aus Pfullingen, zu Urach gef., weil er verbotenes Waidwerk getrieben, dem Wild nachgeschossen hatte und mit anderen auf Jagd gegangen war, jedoch wegen seiner Jugend und auf Bitten seiner Freunde mit der Auflage freigel., 10 fl Strafe zu bezahlen und eine Bürgschaft von 40 fl zu leisten, künftig alles Waidwerk zu meiden, auf den fürstlichen Forst zu achten und Wildfrevel anzuzeigen, schwört U. und verspricht eidlich, dies zu befolgen. - Bürgen (mit 40 lb h): 1) Jörg Pfatzler, sein Stiefvater 2) Theus Rottmann, sein Vetter, beide zu Pfullingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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