Die Gemeinde Dattenberg bestreitet das Recht der Stadt Linz, die Einquartierungskosten von Militär in der Stadt Linz z. T. auf sie abzuwälzen, und behauptet, von alters her steuerlich nicht mit Linz zusammenzugehören. Nachdem die Gemeinde 1771 vor dem RKG unterlegen und zur Zahlung der Linzer Forderungen verurteilt worden ist, wendet sich die kurköln. Hofkammer gegen das Urteil und setzt den Prozeß fort. Sie weist nach, daß die Herrlichkeit Dattenberg zu Beginn des 14. Jahrhunderts vom Kölner Ebf. Heinrich von Virneburg gekauft wurde, anschließend immer kurkölnisches Lehen war, mehrfach nach Heimfall wieder an die Familien von Lülsdorf und Raitz von Frentz zu Gustorf ausgegeben, schließlich 1664 der erzstiftischen Domäne einverleibt, als kurfürstl. Kameralherrschaft verwaltet wurde und in der Verwaltung nie mit Linz verbunden war. 1675 wurde allerdings dem Schultheißen von Linz die Jurisdiktion in Dattenberg übergeben.