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Oswald Müller, B. zu Winnenden, gef. und einer Strafe an Leib und Gut verfallen, weil er seinen Sohn Walter, den in sicherem Gewahr sam zu halten ihm befohlen worden war, leichtfertig hatte entkommen lassen, jedoch aus Gnade wieder freigel., gelobt, sich der verwirkten Strafe zu unterziehen, wenn sich erweisen sollte, daß er seinem Sohn zur Flucht verholfen hat, auch denselben, wenn er gefaßt wird, sicherer zu verwahren und auf eigene Kosten zu halten, und schwört U. Er stellt seinen Schwager Jakob Kum, B. zu Winnenden, und dessen Ehefrau Walpurga als Bürgen, die bei Bruch dieser Verschreibung der Herrschaft Württemberg mit 200 fl verfallen sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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