Aberlin Metzler, seßhaft zu Oberstenfeld, verkauft den Präsenzherren zu Oberstenfeld eine jährliche ewige Gült von ½ fl. zu einen ewigen Jahrtag für Barbara Sturmfeder aus seinen nachbenannten Gütern, nämlich aus zwei Morgen Acker zwischen Alexander Schmid, derzeit Schultheiß, und Engel Furrs Acker am Landgraben hinauf in der Hardt gelegen, und aus einem Morgen Acker zwischen Hennsin Himmelrichs und Heinrich Vogels Äckern hinter der Petersbergkirche gelegen, und einen halben Morgen Weingarten zwischen Simon Vogels und Peter Karoli Sohns Weingarten an der Eichhalde gelegen. Er will diese Güter, die er vor Schultheiß und Gericht zu Oberstenfeld dazu eingesetzt hat, nicht weiter versetzen oder mit Zinsen beladen, sondern in gutem Stand halten. Der Kauf erfolgte für 10 fl. rh., die er von den Käufern erhalten hat. Die Gült ist jährlich an Mariae Lichtmeß zu entrichten. Erfolgt dies nicht oder wird das Unterpfand nicht im guten Stand gehalten, haben die Käufer das Recht, auf das Pfand zuzugreifen und damit zu tun, wie mit eigenen Gütern, wogegen kein Rechtsbehelf möglich ist. Die Käufer haben auch den Wiederkauf zugelassen für 10 fl. zuzüglich der etwa noch fälligen Gült, doch soll der Wiederkauf ein Vierteljahr zuvor angekündigt werden. Schultheiß und Gericht zu Oberstenfeld beurkunden, daß diese Verpfändung vor ihnen erfolgt ist und daß die Gült auf die genannten Pfänder wohl versichert ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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