Die Herzöge Adolf von Kleve und Adolf von Berg erklären gegenseitig, daß ungeachtet dieser Verbindung Ersterer zufolge seines früheren gegen den Letzteren mit Gerhart von Kleve und Mark eingegangenen Bündnisses gehalten sein soll, diesem auf Erfordern Beistand zu leisten, wenn derselbe ihm die Schlösser und Städte Sinzig und Remagen überliefert haben werde. d. auf Martini.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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