Suchergebnisse
  • 178 von 491

Veit Oswaldt zu Vilsingen bekundet, daß er von Abt Georg und Convent zu Salmanßweyler des Klosters eigen Gut mit Haus, Hofraite, Gärten, Äckern, Wiesen, Ehaftinnen und Rechten zu Erblehen empfangen hat, wie solches vorher sein Vorfahr Petter Schembucher auch zu Erblehen gehabt hat. Der jährl. Zins beträgt 2 Malter Vesen, 2 Malter Hafer, 1 Pfund Pfennige, 1 Viertel Eier, 2 Hühner, 1 Henne, alles zu gewöhnlicher Zeit lieferbar in des Klosters Haus zu Meßkirch. Will er das Gut verkaufen, so hat das Kloster um 1 rhein. Gulden unter der Kaufsumme das Vorkaufsrecht; bei jeder Veränderung erhält das Kloster 1 Gulden zu Weglöse, 1 Gulden zu Handlohn. So oft ein neuer Abt aufzieht, muß das Gut unter Aufstellung neuer Lehensbriefe um 1 Gulden neu empfangen werden

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...