Klein Hans Roller zu "Hugstetten" [Ober- und Unterhaugstett, Kr. Calw], gefangengesetzt im Gefängnis der Stände des Schwäbischen Bundes, weil er am "pürischen" Aufruhr teilgenommen hatte, unreuig und empörerisch gewesen war, verpflichtet sich, sein Wehr und Harnisch der Obrigkeit zu überantworten und sein Leben lang nur ein kurzes, abgebrochenes Brotmesser zu tragen, alle offenen Zechen und Gesellschaften zu meiden, sich keinem Aufruhr, keiner Meuterei mehr anzuschließen und schwört Urfehde