Hans Entenfuß, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Georg Scherter und seiner Ehefrau Anna gegenüber Heinrich Seifartz, Vikar am St. German- und Moritz-Stift zu Speyer, über 60 Gulden Kapital.