Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert dem Meister und Rat zu Mühlhausen (Mulnhußn), dass sie ihre übliche Stadtsteuer über 100 Gulden, die sie wegen des Reiches schuldig sind, auf St. Martin [= 11.11.] zu geben, für dieses Jahr, nämlich 1503, ausgerichtet haben. Die Quittung gilt auch für alle früheren Jahre für die Pfalzgrafen.