Balthas Schmid von "Blydelsheim" [Pleidelsheim, Oberamt Marbach], gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er wider die Mandate und Befehle des Landesherrn anderen Landesherren zuzog und auch andere von Haberschlacht [Amt Brackenheim] aufwiegelte und ihnen Gelder gab, schwört Urfehde und verspricht, sich bei Aufforderung vor Gericht zu stellen, nicht zu entfliehen, in Zukunft ohne Wissen und Einwilligung des Landesherrn keinem fremden Herrn mehr zuzuziehen, seine Atzung und die sonst entstandenen Kosten zu bezahlen und verbürgt sich mit 50 Gulden. - Bürgen: Melchior und Caspar Schmid, Blesin Müller und Hans Christian zu Pleidelsheim