Peter Wern, Hans Proll, des Gerichts, Bastion Keißer und Bechtold Bork vom Rat, alle B. und Pfleger des gemeinen Armenkastens zu Stuttgart, belehnen mit Bewilligung von Johann Leininger, Vogt, sowie Gericht und Rat zu Stuttgart Jakob Hermann Müller, B. zu Stuttgart, mit der Mühle des Armenkastens zu Berg, die Bachmühle genannt, samt dem Mühlwerk und etwa 1/2 M. Wiesenstücken daran, zwischen Rudolf Grabinsgaden und der Cannstatter Straße gelegen, als Erblehen. Aus der Mühle ist der Herrschaft Württemberg jährlich 1 Mühlenkuchen oder 2 ß Zins zu reichen, während dem Armenkasten jährlich 1 'Koppen' (Kapaun?) Leihens- und Lösenszins und 5 lb Hellerzins zustehen. Die Mühle kann nur an einen den Armenkastenpflegern genehmen Stuttgarter B. veräußert werden, wobei je 1 'Koppen' Handlohn und Weglösin an den Armenkasten fallen. Der Belehnte verspricht, dem Armenkasten laut besonderem Schuldbrief 200 lb h für die Belehnung zu zahlen.