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Thol, Paul; Künstler (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 07. Nachlässe
1903 - 2012
Der Nachlass von Prof. Paul Thol wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 31 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1903 bis 2017. Der Nachlass liegt im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.177.Paul Joseph Thol (10.01.1887-03.08.1956) war ein deutscher Maler und Restaurator. Heute fast vergessen, war er einer der vielfältigsten Künstler, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts für die evangelische Kirche in Berlin und Brandenburg sowie nach dem 2. Weltkrieg in Westfalen tätig war. Paul Thol malte Innenräume und Inventare aus, entwarf Altarleuchter, Kronleuchter und Antependien. Da die Kirchenmaler jener Zeit ihre Tätigkeit auch als denkmalpflegerische Maßnahme verstanden, restaurierte er kirchliche Ausstattungsstücke wie Altäre, Tafelgemälde, Taufengel und Skulpturen. 1887 in Magdeburg geboren, begann er nach seiner Volksschulzeit eine Lehre als Dekorationsmaler und studierte parallel bis 1905 an der Kunstgewerbeschule Magdeburg. Unterbrochen von einem zweijährigen Militärdienst, folgte 1908 der Umzug nach Berlin, eine praktische Arbeit als Dekorationsmaler und von 1909 bis 1912 ein weiteres Studium an der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums Berlin bei Franz Seck und Max Kutschmann. Hier war er bereits ab 1910 ein Meisterschüler bei Kutschmann. Durch dessen Protektion wurde er an der Schule Lehrer für die Dekorationsmaler und Denkmalpfleger. Im Ersten Weltkrieg wurde Paul Thol 1916 eingezogen, sein Dienst war der eines künstlerischen Beirates bei einer Kriegsgräber-Inspektion des preußischen Kriegsministeriums. Nach der 1918 erfolgten Entlassung aus der Armee war er wieder als Dekorationsmaler tätig, wurde dann Honorarlehrer an der Kunstgewerbeschule. Er war Mitarbeiter von Max Kutschmann an zahlreichen, meist kirchlichen Bauten und in verschiedensten Kunsthandwerksbereichen. Die Verbindung mit Max Kutschmann blieb lebenslang bestehen und beschränkte sich nicht nur auf berufliche Kontakte. Durch die Heirat ihrer Kinder entstanden auch enge familiäre Bindungen.Im Oktober 1933 erfolgte die Berufung von Paul Thol als außerordentlicher Professor an die Vereinigten Staatsschulen für freie und angewandte Kunst und im März 1939 wurde er ordentlicher Professor. Neben der Leitung der Denkmalsklasse und der für dekorative Malerei oblag ihm auch die Leitung der Werkstatt für Denkmalpflege. Er war Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste in Berlin.Während des Zweiten Weltkrieges war Paul Thol ab 1943 als Reichskunstwart der kirchlichen Denkmalpflege, nach dem Einsetzen der alliierten Bombenangriffe der Koordinator der Schutzmaßnahmen. Seine Einschätzung über den kunsthistorischen Wert der kirchlichen Inventare entschied über Auslagerung oder Verbleib in der jeweiligen Kirche. Nach Kriegsende war er erst einmal arbeitslos und nutzte die Zeit, um in Potsdam die Zerstörungen der Stadt in Bleistiftzeichnungen festzuhalten. Seine Nähe zum Nationalsozialismus verhinderte die Rückkehr in den Schuldienst. Er widmete sich dem Wiederaufbau von Kirchen in Brandenburg, so wurden von ihm etwa mehrere Glasfenster für den Brandenburger Dom St. Peter und Paul gestaltet. Die Währungsreform 1947 entzog den in Westberlin lebenden Malern der Werkstatt von Paul Thol die wirtschaftliche Grundlage, denn die führten Restaurierungen und Ausmalungen für die evangelische Kirche in der sowjetischen Besatzungszone aus. Von ihren im Osten erwirtschafteten Geldern konnten sie in Westberlin nicht leben. Ab 1948 verlegte Thol mitsamt seiner Familie und der gesamten Werkstatt seinen Wohnsitz nach Gelsenkirchen. Hier war er beim Wiederaufbau der Städte Gelsenkirchen und Hagen leitend tätig, wie auch bei den Kirchen in Gladbeck, Lüdenscheid, Eisbergen u.a. Paul Thol verstarb, während er in der Lüdenscheider Christus-Kirche Ausmalungsarbeiten ausführte. Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch Maren Bredfeld-Thol, die Schwiegertochter von Paul Thol, im Jahr 2016.Außer Unterlagen von Paul Thol sind im Nachlass Fotos, Korrespondenz, Zeichnungen von seinen Familienangehörigen zu finden: seine Frau Agnes, geb. Wigand, seit 1913 mit Paul Thol verheiratet, seine Kinder Martin, geb. 1914, Maria, geb. 1916, verw. Kutschmann, verw. Knoke und Hans, geb. 1919, sein Schwager und Mitarbeiter Jochen Knoke, seine Schwiegertochter Maren Bredfeld-Thol, mit Hans Thol verheiratet.Der Großteil des Nachlasses bezieht sich auf die künstlerischen Arbeiten der Familie Thol. Nicht nur Paul Thol, auch seine Kinder und deren Partner waren künstlerisch tätig. Leider sind die Bilder größtenteils nicht beschriftet, so dass es Schwierigkeiten macht, sie einer bestimmten Person zuzuordnen, meistens fehlen auch die Orts-Angaben.Aus persönlichen Dokumenten sind die Erinnerungen der Familienangehörigen über Paul Thol als Künstler und Familienmensch interessant. Eine beeindruckende historische Quelle ist das Tagebuch von Agnes Thol, in Berlin 1943-1945 geführt, sowie die Feldpostbriefe der Sohnes Hans.Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.177 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.177 Nr. ...".Bielefeld, im August 2018Anna WarkentinLiteratur (Auswahl):siehe Akten Nr. 2 und 11 im aktuellen Bestand sowieDein ist die Macht - Dein ist die Herrlichkeit. Die Deckenmalerei von Paul Thol in der Eisberger Kirche / Kirchenkreis Vlotho (Hrsg.). - Bad Oeynhausen 2003, 72 S. Ulrich Althöfer: Zwischen Bottrop, Recklinghausen und Datteln - Evangelischer Kirchenbau im Vest Recklinghausen. - In: Kirche. Kunst. Kultur. Recklinghausen und darüber hinaus / Albrecht Geck (Hrsg.). / Recklinghäuser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen, Band 6. - Berlin 2013, S. 15-39.https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Thol
Form und Inhalt: Der Nachlass von Prof. Paul Thol wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangeli-schen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Er umfasst 31 Verzeichnungseinheiten und erstreckt sich über den Zeitraum von 1903 bis 2017. Der Nachlass liegt als Depositum im Landeskirchlichen Archiv unter der Bestandsnummer 3.177.
Paul Joseph Thol (10.01.1887-03.08.1956) war ein deutscher Maler und Restaurator. Heute fast vergessen, war er einer der vielfältigsten Künstler, der in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts für die evangelische Kirche in Berlin und Brandenburg sowie nach dem 2. Weltkrieg in Westfalen tätig war. Paul Thol malte Innenräume und Inventare aus, entwarf Altarleuchter, Kronleuchter und Antependien. Da die Kirchenmaler jener Zeit ihre Tätigkeit auch als denkmalpflegerische Maßnahme verstanden, restaurierte er kirchliche Ausstattungsstücke wie Altäre, Tafelgemälde, Taufengel und Skulpturen.
1887 in Magdeburg geboren, begann er nach seiner Volksschulzeit eine Lehre als Dekorationsmaler und studierte parallel bis 1905 an der Kunstgewerbeschule Magdeburg. Unterbrochen von einem zweijährigen Militärdienst, folgte 1908 der Umzug nach Berlin, eine praktische Arbeit als Dekorationsmaler und von 1909 bis 1912 ein weiteres Studium an der Unterrichtsanstalt des Kunstgewerbemuseums Berlin bei Franz Seck und Max Kutschmann. Hier war er bereits ab 1910 ein Meisterschüler bei Kutschmann. Durch dessen Protektion wurde er an der Schule Lehrer für die Dekorationsmaler und Denkmalpfleger.
Im Ersten Weltkrieg wurde Paul Thol 1916 eingezogen, sein Dienst war der eines künstlerischen Beirates bei einer Kriegsgräber-Inspektion des preußischen Kriegsministeriums. Nach der 1918 erfolgten Entlassung aus der Armee war er wieder als Dekorationsmaler tätig, wurde dann Honorarlehrer an der Kunstgewerbeschule. Er war Mitarbeiter von Max Kutschmann an zahlreichen, meist kirchlichen Bauten und in verschiedensten Kunsthandwerksbereichen. Die Verbindung mit Max Kutschmann blieb lebenslang bestehen und beschränkte sich nicht nur auf berufliche Kontakte. Durch die Heirat ihrer Kinder entstanden auch enge familiäre Bindungen.
Im Oktober 1933 erfolgte die Berufung von Paul Thol als außerordentlicher Professor an die Vereinigten Staatsschulen für freie und angewandte Kunst und im März 1939 wurde er ordentlicher Professor. Neben der Leitung der Denkmalsklasse und der für dekorative Malerei oblag ihm auch die Leitung der Werkstatt für Denkmalpflege. Er war Mitglied der Reichskammer der bildenden Künste in Berlin.
Während des Zweiten Weltkrieges war Paul Thol ab 1943 als Reichskunstwart der kirchlichen Denkmalpflege, nach dem Einsetzen der alliierten Bombenangriffe der Koordinator der Schutzmaßnahmen. Seine Einschätzung über den kunsthistorischen Wert der kirchlichen Inventare entschied über Auslagerung oder Verbleib in der jeweiligen Kirche.
Nach Kriegsende war er erst einmal arbeitslos und nutzte die Zeit, um in Potsdam die Zerstörungen der Stadt in Bleistiftzeichnungen festzuhalten. Seine Nähe zum Nationalsozialismus verhinderte die Rückkehr in den Schuldienst. Er widmete sich dem Wiederaufbau von Kirchen in Brandenburg, so wurden von ihm etwa mehrere Glasfenster für den Brandenburger Dom St. Peter und Paul gestaltet.
Die Währungsreform 1947 entzog den in Westberlin lebenden Malern der Werkstatt von Paul Thol die wirtschaftliche Grundlage, denn die führten Restaurierungen und Ausmalungen für die evangelische Kirche in der sowjetischen Besatzungszone aus. Von ihren im Osten erwirtschafteten Geldern konnten sie in Westberlin nicht leben.
Ab 1948 verlegte Thol mitsamt seiner Familie und der gesamten Werkstatt seinen Wohnsitz nach Gelsenkirchen. Hier war er beim Wiederaufbau der Städte Gelsenkirchen und Hagen leitend tätig, wie auch bei den Kirchen in Gladbeck, Lüdenscheid, Eisbergen u.a. Paul Thol verstarb, während er in der Lüdenscheider Christus-Kirche Ausmalungsarbeiten ausführte.
Die Abgabe des Nachlasses erfolgte durch Maren Bredfeld-Thol, die Schwiegertochter von Paul Thol, im Jahr 2016.
Außer Unterlagen von Paul Thol sind im Nachlass Fotos, Korrespondenz, Zeichnungen von seinen Familienangehörigen zu finden: seine Frau Agnes, geb. Wigand, seit 1913 mit Paul Thol verheiratet, seine Kinder Martin, geb. 1914, Maria, geb. 1916, verw. Kutschmann, verw. Knoke und Hans, geb. 1919, sein Schwager und Mitarbeiter Jochen Knoke, seine Schwiegertochter Maren Bredfeld-Thol, mit Hans Thol verheiratet.
Der Großteil des Nachlasses bezieht sich auf die künstlerischen Arbeiten der Familie Thol. Nicht nur Paul Thol, auch seine Kinder und deren Partner waren künstlerisch tätig.
Leider sind die Bilder größtenteils nicht beschriftet, so dass es Schwierigkeiten macht, sie einer bestimmten Person zuzuordnen, meistens fehlen auch die Orts-Angaben.
Aus persönlichen Dokumenten sind die Erinnerungen der Familienangehörigen über Paul Thol als Künstler und Familienmensch interessant. Eine beeindruckende historische Quelle ist das Tagebuch von Agnes Thol, in Berlin 1943-1945 geführt, sowie die Feldpostbriefe der Sohnes Hans.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke ”Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter ”Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 in der Fassung vom 29.10.2020 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans der EKvW vom 29.10.2020.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 3.177 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 3.177 Nr. ...".
Bielefeld, im August 2018
Anna Warkentin
Literatur (Auswahl):
siehe Akten Nr. 2 und 11 im aktuellen Bestand sowie
Dein ist die Macht - Dein ist die Herrlichkeit. Die Deckenmalerei von Paul Thol in der Eis-berger Kirche / Kirchenkreis Vlotho (Hrsg.). - Bad Oeynhausen 2003, 72 S.
Ulrich Althöfer: Zwischen Bottrop, Recklinghausen und Datteln - Evangelischer Kirchenbau im Vest Recklinghausen. - In: Kirche. Kunst. Kultur. Recklinghausen und darüber hinaus / Albrecht Geck (Hrsg.). / Recklinghäuser Forum zur Geschichte von Kirchenkreisen, Band 6. - Berlin 2013, S. 15-39.
https://de.wikipedia.org/wiki/Paul_Thol
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.