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Cöntzlin aus Koburg, wegen Schwörens, böser Worte und Spiel im Gefängnis des Grafen Ulrich von Württemberg gef., jedoch auf Bitten und aus Gnaden wieder freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, gegen den Grafen, seine Untertanen und Zugewandten, sie seien geistlich oder weltlich, nichts zu unternehmen, außer mit Recht, sie alle und einen jeden in den Gerichten bleiben zu lassen, da sie sitzen oder nach der Gewohnheit hingehören und sie vor kein anderes Gericht zu ziehen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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