Vertreter der betroffenen Herrschaften als deren Anwälte und Ratsbotschaften schließen mit ihrer Bevollmächtigung bei einer Versammlung eine Vereinigung, nachdem zuletzt die Schutter merkliche Landschäden angerichtet hat. Geregelt werden Zuständigkeitsbereiche, worin die jeweiligen Herrschaften dafür sorgen sollen, dass näher genannte Gräben und Flussläufe wie der Landgraben bei Mahlberg, die alte Schutter bis in die Kinzig oder die neue Schutter ab Müllen (Mülheim dem dorff an der Schutter) durch Rheinbäche bis in den Rhein neu geschaffen, neu geleitet oder auf die alte Weite und Tiefe ausgebaut werden; verschiedene Nutzungsrechte wie Teichbau, Fischerei, Viehtränken; dass Brücken und Stege in ausreichender Höhe gebaut werden; Schifferei und insbesondere Flößerei mit zahlreichen Detailregelungen, z. B. dass die Flößerei nur zwischen St. Matthias [= 24.2.] und dem Tag der Kreuzfindung [= 3.5.] sowie zwischen St. Michael [= 29.9.] und St. Katherina [= 25.11.] erlaubt ist; die Instandhaltung der Schutter; der Abriss der zwei Mühlen zu Blankenmoos und Rohrburg; der Umbau der Mühlen zu Hugsweier und Schuttern durch Nebengräben, um einen Ablauf bei Hochwasser zu haben; all dies soll jeweils so gemacht werden, dass daraus kein Schaden entsteht. Bei Verstößen werden 5 Pfund Pfennig Straßburger Münze fällig, je [hälftig (?)] dem betroffenen Bannherren und zum Bau der Wasser; weitere Strafregelungen betreffen u. a. arme Leute. Jede Partei stellt einen Mann, sodass sich ein Neunergremium ergibt, welches zunächst die Zuständigkeiten und Bachläufe festlegt und dann für die Instandhaltung im jeweiligen Bann verantwortlich ist, wofür jeder jährlich zu St. Markus [= 25.4.] eine Jahresrechnung aufstellt und alle zusammen mit von den Herrschaften dazu bestimmten Richtern zu Offenburg zusammenkommen und sich gegenseitig diese Rechnungen begründen; weitere Regelungen zu den Neunern und Richtern folgen, u. a. zu Ladungsfristen, Sterbefällen und der Pflicht, Baufälliges oder ähnliches zu rügen. Besiegelung durch die einzelnen Vertreter, jede Partei erhält eine Ausfertigung. Beteiligt sind [1.] Bernhard vom Bach, Ritter und Vogt zu Ortenberg, und Egnolf Röder, Vogt in der Pflege daselbst, für beider Herren [Kurfürst Philipp von] der Pfalz und [Bischof Ruprecht] von Straßburg; [2.] Hans Eschbach (Espach), Amtmann zu Willstätt, für die Herrschaft Lichtenberg; [3.] Hans Volsch (Voltz), Amtmann zu Lahr, und Berchtold, Landschreiber daselbst, für die Herrschaft zu Lahr; [4.] Berchtold Blut, Vogt, und Peter Schinbart, Schultheiß zu Schuttern, für die Herrschaft Geroldseck; [5.] Hans Volsch für die Stadt Straßburg; [6.] Georg Kranich (Jorg Kranch) für Ettenheim und Altdorf; [7.] Hans Mener, Schultheiß zu Offenburg, für die Stadt Offenburg; [8.] Hans Sparbrot und Georg (Jorg) vom Bach für [Nieder-]Schopfheim; [9.] derselbe Georg vom Bach und Albrecht (Abrecht) Wolf für Schutterwald.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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