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Leonhard Deubler, derzeit bestellter Scharf und Nachrichter zu Stuttgart und sein Knecht, Jörg Schelenberger aus Göppingen, unter dem Verdacht, das große Schweinesterben in Stuttgart durch Auslegen von großen Kugeln und Aas auf den Gassen der Stadt, auf denen sie sich des Nachts zur Unzeit herumgetrieben, verursacht zu haben, zu Stuttgart gef., deshalb der peinlichen Strafe verfallen, jedoch auf ihre Bitten und die Fürbitten der Ehefrau, Mutter und Verwandten des L. Deubler der verwirkten Strafe entledigt und mit der Aufläge freigel., daß sich Deubler im Falle einer Bestätigung des Verdachts auf Mahnung des Gerichts stellen und 200 fl Bürgschaft leisten und erlegen solle, geloben eidlich, diese Artikel zu halten, und schwören U. Deubler stellt ferner drei Bürgen, die sich laut besonderer Verschreibung vom 4. Febr. 1568 (Mi n. Lichtmeß) verpflichten, im Falle des Schulderweises 200 fl aus ihren liegenden Gütern zu bezahlen. - Bürgen: Michel Hering und seine Ehefrau Katharina, B. zu Grötzingen, und Peter Gentner, Wasenmeister zu Grötzingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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