Peter Friedrich, B. zu Vaihingen, erneut daselbst gef., weil er trotz seiner 1549 geschworenen U. sein ärgerniserregendes Leben wieder angefangen, seine Ehefrau mehrfach mißhandelt, seine Kinder zur Widersetzlichkeit gereizt und auch die Kirche nicht besucht noch seine Kinder dahin geschickt hatte, deshalb peinlicher Strafe verfallen, jedoch auf das Versprechen künftigen Wohlverhaltens und auf Fürbitte seiner Familie lediglich bürgerlich angeklagt und neben einer Geld- und Turmstrafe dazu verurteilt, seine sträfliche Lebensführung abzustellen und den Geboten der Obrigkeit zu gehorchen, schwört U. Beil.: Anklageschrift, 1 Bl. Pap., o.D.