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Friedrich Hotzenschnider von Dettingen, wegen Übertretung einer älteren Verschreibung gef., vor dem Stadtgericht zu Kirchheim rechtlich vernommen und dazu verurteilt, daß man ihm vom Nachrichter die Schwurfinger abgehauen werden, daß er außerdem über die Donau ziehen und eine Verschreibung hierüber abgeben solle, verspricht, bevor das Urteil vollstreckt wird, der Ausweisung nachzukommen und die Angehörigen der württembergischen Herrschaft nicht mehr zu behelligen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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